Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Eheschließung
Zur Anmeldung der Eheschließung ist von den Verlobten beim Standesamt eine Aufenthaltsbescheinigung vorzulegen.Um die Bescheinigung zu erhalten, ist es erforderlich, dass Sie Ihren Ausweis vorlegen.
Sollten Sie beauftragt sein für jemand anderen eine solche Bescheinigung zu holen, so muss der Ausweis des Betroffenen vorgelegt werden.
Gebühr: 6,00 €
Ansprechpartner/in:
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Bürgerservice Im Foyer des Rathauses Telefon: 96 11 96 E-Mail: buergerservice.verl@gt-net.de |
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