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Dienstag, der 07.09.2010

60 SEKUNDEN ZUR VERBESSERUNG
im Bürgerservice mit einem Fragebogen oder hier

Ausländerangelegenheiten

Für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis), Reiseausweis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung ist die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zuständig.

In der Stadt Verl gemeldete Ausländer können an die Ausländerbehörde des Kreises gerichtete Anträge im Bürgerservice der Stadt Verl stellen. Der Antrag wird weitergeleitet und vom Kreis Gütersloh bearbeitet.

Die beizufügenden Unterlagen sind individuell. Eine Aufstellung als Anhaltspunkt finden Sie nachfolgend. Gerne beraten wir Sie aber auch persönlich.



Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung:

  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • Angaben zu Größe und Augenfarbe


Erteilung/Verlängerung einer Duldung:

  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • Angaben zu Größe und Augenfarbe
  • aktuelle Verdienstbescheinigung (sofern nicht Hilfeempfänger)´


Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis:

a) zur Familienzusammenführung

  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • gültiger Heimatpass (mindestens 6 Monate)
  • Mietvertrag / Nachweis über Wohneigentum (Grundbuchauszug oder Grundbesitzabgabenbescheid)
  • Einkommensnachweise (die letzten drei Verdienstbescheinigungen) => wenn nur ein Ehegatte erwerbstätig ist, sind die Einkommensnachweise dieses Ehegatten beizufügen

b) zum Zweck der Ausbildung

  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • gültiger Heimatpass (mindestens 6 Monate)
  • Mietvertrag / Nachweis über Wohneigentum (Grundbuchauszug oder Grundbesitzabgabenbescheid, evtl. der Eltern) zusätzlich noch:
  • bei studienvorbereitender Maßnahme: Nachweis über Teilnahme am Sprachkurs
  • bei Studium: Immatrikulationsbescheinigung, Leistungsnachweise
  • nach abgeschlossenem Studium: Nachweis über erfolgreichen Abschluss des Studiums
  • bei Sprachkurs: Nachweis über Teilnahme am Sprachkurs
  • bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung: Ausbildungs-/Praktikumsvertrag, ggf. Verdienstbescheinigung

c) zum Zweck der Erwerbstätigkeit

  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • gültiger Heimatpass (mindestens 6 Monate)
  • Mietvertrag / Nachweis über Wohneigentum (Grundbuchauszug oder Grundbesitzabgabenbescheid)
  • Arbeitsvertrag (bei Verlängerungsantrag Einkommensnachweise)

d) aus humanitären Gründen

  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • gültiger Heimatpass (sofern vorhanden)
  • Mietvertrag
  • Einkommensnachweise (die letzten drei Verdienstbescheinigungen) => wenn nur ein Ehegatte erwerbstätig ist, sind die Einkommensnachweise dieses Ehegatten beizufügen


Erteilung einer Niederlassungserlaubnis:

  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • gültiger Heimatpass
  • Mietvertrag / Nachweis über Wohneigentum (Grundbuchauszug oder Grundbesitzabgabenbescheid)
  • Einkommensnachweise (die letzten drei Verdienstbescheinigungen) => wenn nur ein Ehegatte erwerbstätig ist, sind die Einkommensnachweise dieses Ehegatten beizufügen
  • Nachweis über gezahlte Rentenbeiträge (mind. 5 Jahre)
  • bei Kindern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben: Kopien von Schulzeugnissen und aktuelle Schulbescheinigung
  • bei Jugendlichen, die sich in der Ausbildung befinden: Kopie des Ausbildungsvertrages sowie Einkommensnachweise (s. o.)

Reiseausweis für Flüchtlinge / Reiseausweis für Ausländer / Notreiseausweis:
=> immer in Verbindung mit Erteilung/Verlängerung/Übertragung eines Auf-

enthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis od. Niederlassungserlaubnis)

  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • Angaben über Größe, Augenfarbe, Haarfarbe, besondere Merkmale


Freizügigkeitsbescheinigungen:

Von EU-Staatern sind bei der Anmeldung Aufenthaltsanzeigen aufzunehmen. Weiterhin sind Kopien der Pässe einzureichen. Der Krankenversicherungsschutz muss nachgewiesen werden, ebenso die Sicherstellung des Lebensunterhaltes und ausreichender Wohnraum. Bei gewerbetreibenden EU-Staatern sollte daneben noch eine Steuernummer nachgewiesen werden.





Angehängte Dateien:

Antrag auf Aufenthaltstitel

Externer Verweis:

Ausländerbehörde

Ansprechpartner/in:
Bürgerservice
Im Foyer des Rathauses
Telefon: 96 11 96
E-Mail: buergerservice.verl@gt-net.de
 

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