Ausserbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen
Am 01. März 2007 ist die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Unterscheidung zwischen der vorübergehenden und endgültigen Stillegung von Fahrzeugen. Es gilt nur noch die "Außerbetriebsetzung".
Die Kennzeichen sind nach der Außerbetriebsetzung zur Vergabe durch die Zulassungsbehörde wieder frei, sofern sie nicht bei der Außerbetriebsetzung für das betroffene Fahrzeug oder für den selben Halter reserviert werden (2 oder 3-stellige Kennzeichen können nur für das Fahrzeug reserviert werden). Die Reservierung erfolgt für ein Jahr. Bei Außerbetriebsetzungen mit auswärtigen Kennzeichen ist eine Reservierung des Kennzeichens nicht möglich. Soll eine Reservierung erfolgen, so ist die Außerbetriebsetzung bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde zu tätigen.
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kennzeichenschilder
Bei unvollständigen Unterlagen ist die Außerbetriebsetzung nur beim Straßenverkehrsamt in Gütersloh möglich.
| Gebühren | |
| Außerbetriebsetzung innerhalb GT | 5,90 € |
| Außerbetriebsetzung außerhalb GT | 11,00 € |
| Kennzeichenreservierung | 2,60 € |
Externer Verweis:
http://www.kreis-guetersloh.de
Ansprechpartner/in:
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Bürgerservice Im Foyer des Rathauses Telefon: 96 11 96 E-Mail: buergerservice.verl@gt-net.de |
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