Ausstellung von Lohnsteuerkarten
Sie benötigen eine Lohnsteuerkarte?
Im Bürgerservice erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kostenlos eine Lohnsteuerkarte, wenn Sie am 20.09. des jeweiligen Vorjahres mit Hauptwohnsitz in Verl gemeldet waren. War Ihr Hauptwohnsitz zu diesem Zeitpunkt in einer anderen Gemeinde, wird Ihnen von dieser Stadt/Gemeinde die Lohnsteuerkarte ausgestellt. Bei späterem Zuzug aus dem Ausland ist der Tag des Zuzugs maßgebend.
Bei verheirateten Arbeitnehmern, deren Ehegatte unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist und die von ihrem Ehegatten nicht dauernd getrennt leben, ist die Gemeinde örtlich zuständig, in deren Bezirk die Ehegatten am maßgebenden Stichtag -wenn sie nur eine Wohnung haben- für diese Wohnung oder -wenn sie mehrere Wohnungen haben- für die Hauptwohnung gemeldet sind. Sind die Ehegatten weder für eine Wohnung noch für eine Hauptwohnung gemeldet, so ist die Stadt/Gemeinde örtlich zuständig, in deren Bezirk der ältere Ehegatte am maßgebenden Stichtag für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung gemeldet ist; dies gilt auch dann, wenn nur für einen Ehegatten eine Lohnsteuerkarte auszustellen ist.
Die Lohnsteuerkarten werden im Oktober eines jeden Jahres per Post zugestellt. Haben Sie keine Lohnsteuerkarte erhalten, so können Sie diese im Bürgerservice bekommen. Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Auf telefonische Anforderung kann die Karte auch zugeschickt werden.
Die Karte kann nur dem Betroffenen persönlich ausgehändigt werden, es sei denn, Sie legen eine Vollmacht vor.
In folgenden Fällen werden Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuerkarte durch die Stadt/Gemeinde durchgeführt:
- nach einer Eheschließung (Steuerklassenwechsel)
- nach einem Getrenntleben (Steuerklassenwechsel ab Folgejahr)
- nach Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft (Steuerklassen-
wechsel)
- nach Zuzug des Ehegatten aus dem Ausland (Steuerklassenwechsel)
- nach Tod des Ehegatten (Steuerklassenwechsel)
- nach Geburt eines Kindes (Änderung Kinderfreibetrages)
- nach Tod eines Kindes (Änderung des Kinderfreibetrages)
- wegen Kirchenein-/austritt (Änderung der Religionszugehörigkeit)
Welche Steuerklasse sollte ich wählen?
Das Merkblatt zur Steuerklassenwahl gibt Informationen:
Merkblatt Steuerklassenwechsel
HINWEIS:
Die Städte/Gemeinden (Meldebehörden) haben nach § 39 Einkommensteuergesetz (EStG) letztmals für das Kalenderjahr 2010 Lohnsteuerkarten auszustellen. Das bisherige Lohnsteuerkartenverfahren wird ab 2011 durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Verfahren "ElsterLohnII) abgelöst. Den Arbeitgebern werden dann die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) maschinell verwertbar zur Verfügung gestellt.
Informationen zum neuen Steueridentifikationsmerkmal finden Sie unter:
http://www.identifikationsmerkmal.de
Für die Stadt Verl zuständiges Finanzamt:
Finanzamt Wiedenbrück
Am Sandberg 56
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 / 934-0
Fax: 0800 100 9267 5347
Faxnummer aus dem Ausland: 0049 5242/934-222
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Do 13.30 - 14.30 Uhr
erweiterte Sprechzeiten Bürgerbüro:
Mo - Fr 07.30 - 12.30 Uhr
Do 12.30 - 17.30 Uhr
Ansprechpartner/in:
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Bürgerservice Im Foyer des Rathauses Telefon: 96 11 96 E-Mail: buergerservice.verl@gt-net.de |
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