Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Für die Aufteilung von Gebäuden in Wohnungen und sonstige Nutzungseinheiten in Eigentumswohnungen bzw. Sondereigentum benötigen Sie zur Eintragung ins Grundbuch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.Voraussetzungen:
- Antrag
- Lageplan mit allen vorhandenen oder geplanten Gebäuden (auch Nebenanlagen) auf dem Grundstück
- Grundrisse des Gebäudes für alle Geschosse (auch ggf. vorhandener Spitzboden) im Maßstab 1:100
- Schnittzeichnungen des Gebäudes
- Ansichten des Gebäudes (hier müssen alle in den Grundrissen dargestellten Fensteröffnungen -auch Dachflächenfenster- erkennbar sein)
In den Unterlagen sind die einzelnen Wohnräume und sonstigen Räume (z.B. Kellerräume, Abstellräume, Spitzboden, Balkone) den jeweiligen Sondereigentum durch Ziffern zu zuordnen.
Gebühren:
Entscheidung über Erteilung einer Bescheinigung
je Sondereigentumsanteil 50,00 €
je Sondereigentumsanteil im Bestand 100,00 €
je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30,00 €
Erste Ausfertigung der Aufteilungspläne 50,00 €
Je weitere Ausfertigung 30,00 €.
Angehängte Dateien:
Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
Erläuterungen
Ansprechpartner/in:
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Marion Balsliemke Fachbereich Bauaufsicht Zimmer 223 Telefon: 961-294 E-Mail: Marion.Balsliemke@gt-net.de |
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