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Dienstag, der 07.09.2010

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Für die Aufteilung von Gebäuden in Wohnungen und sonstige Nutzungseinheiten in Eigentumswohnungen bzw. Sondereigentum benötigen Sie zur Eintragung ins Grundbuch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Voraussetzungen:
- Antrag
- Lageplan mit allen vorhandenen oder geplanten Gebäuden (auch Nebenanlagen) auf dem Grundstück
- Grundrisse des Gebäudes für alle Geschosse (auch ggf. vorhandener Spitzboden) im Maßstab 1:100
- Schnittzeichnungen des Gebäudes
- Ansichten des Gebäudes (hier müssen alle in den Grundrissen dargestellten Fensteröffnungen -auch Dachflächenfenster- erkennbar sein)

In den Unterlagen sind die einzelnen Wohnräume und sonstigen Räume (z.B. Kellerräume, Abstellräume, Spitzboden, Balkone)  den jeweiligen Sondereigentum durch Ziffern zu zuordnen.

Gebühren:
Entscheidung über Erteilung einer Bescheinigung
je Sondereigentumsanteil 50,00 €
je Sondereigentumsanteil im Bestand 100,00 €
je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30,00 €

Erste Ausfertigung der Aufteilungspläne 50,00 €
Je weitere Ausfertigung 30,00 €.


Angehängte Dateien:

Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
Erläuterungen

Ansprechpartner/in:
Marion Balsliemke
Fachbereich Bauaufsicht
Zimmer 223
Telefon: 961-294
E-Mail: Marion.Balsliemke@gt-net.de
 

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