Ausstellen von Urkunden / Gebühren
Wie viel kostet denn eine Urkunde?
Gem. § 72 Personenstandsgesetz (PStG) werden für die Ausstellung von Urkunden, entsprechend dem Landesgebührengesetzes NRW (GebR NRW) folgende Gebühren fällig:
Geburtsurkunde: 10,00 €
Ablichtung d. Geburtenbuches /Ausdruck Geburtsregister: 10,00 €
Heiratsurkunde: 10,00 €
Ablichtung Heiratsregister (Vormals Familienbuch)/ Heiratsbuch : 10,00 €
Sterbeurkunde: 10,00 €
Für die zweite und jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt werden und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, wird nur noch die Hälfte der o.g. Gebühren fällig.
Für Zwecke der Sozialversicherung (Rente u.ä. ) sind die Urkunden gebührenfrei.
Ansprechpartner/in:
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Manuela Hannig Fachbereich Sicherheit/Ordnung Zimmer 139 Telefon: 961-164 E-Mail: Manuela.Hannig@gt-net.de |
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Frank Jeltsch Fachbereich Sicherheit/Ordnung Zimmer 138 Telefon: 961-163 E-Mail: Frank.Jeltsch@gt-net.de |
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