Geflügelpest in zwei Betrieben in Verl und Rietberg

Im Kreis Gütersloh sind in zwei Geflügelbeständen in Rietberg und Verl Tiere positiv auf Geflügelpest getestet worden. Es ist der erste Fall in diesem Herbst im Kreis Gütersloh bei gehaltenem Geflügel. Nachdem die Veterinäre des Kreises durch die Halter beziehungsweise deren Tierärzte informiert worden sind, sind am 10. November Proben genommen worden. Diese wurden anschließend direkt zum Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA-OWL) nach Detmold gebracht. Dort bestätigte sich der AI-Verdacht (Aviäres Influenzavirus Subtyp H5), eine Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) erfolgte am 12. November. In dem Verler Betrieb sind rund 2.200 Gänse und Enten betroffen, in dem Betrieb in Rietberg sind es etwa 5.000 Enten, Gänse und Hühner. Die Tötung der Tiere in beiden Beständen erfolgte am 12. und 13. November.

Um die vom FLI bestätigten Ausbrüche werden die Veterinäre Restriktionszonen festlegen, in denen ab dem 14. November strenge Auflagen für Geflügelhalter gelten. Die innere Zone, die Schutzzone, hat einen Radius von drei Kilometern um die beiden Ausbruchsbetriebe, die Überwachungszone jeweils von zehn Kilometern. Betroffene Geflügelhalter in den Gebieten kennen die Einschränkungen bereits, viele von ihnen liegen in Restriktionszonen, die nach einem Ausbruch im Nachbarkreis Paderborn gezogen worden sind. Der Rietberger Betrieb liegt in Sichtweite des Betriebs in Delbrück, in dem der Ausbruch sich Ende September bestätigte. Welches Grundstück, welcher Halter betroffen ist, lässt sich mittels einer Karte im Internetauftritt des Kreises Gütersloh feststellen. Auf der Sonderseite Geflügelpest lässt sich adressenscharf in die Karte reinscrollen.

Wie gefährlich das Virus ist, zeigt sich anhand der Ausbruchsbestände: Beide liegen in einer Restriktionszone, die nach einem Ausbruch der Geflügelpest auf dem Gebiet des Kreises Paderborn errichtet worden ist: Trotz strenger Auflagen in diesem Gebiet, die seit dem 6. November gelten, wurde das Virus in die Bestände getragen. In dem Gebiet galten in diesem Herbst bereits seit Ende September Einschränkungen, ebenfalls nach einem Geflügelpestfall im Nachbarkreis.

Bisher gab es zehn Wildvögel im Kreis Gütersloh, bei denen das CVUA die Geflügelpest festgestellt hat, weitere Funde befinden sich in der Abklärung. Für acht dieser Wildvögel steht die labordiagnostische Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut noch aus.

Zu einem „amtlichen Verdachtsfall“ wird ein Geflügelpestfall, wenn das CVUA es bestätigt. Für die beiden ersten verendet aufgefunden Wildvögel, zwei Kraniche, liegt inzwischen die Bestätigung durch das FLI vor. Sie waren in Rietberg und Steinhagen gefunden worden. Es gilt nach wie vor der dringende Appell seitens des Veterinäramts, das Geflügel aufzustallen, um den Kontakt zu Wildvögeln und ihren Exkrementen so weit wie möglich zu minimieren. 

Mehr zur Geflügelpest unter www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest

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