Es gibt einen weiteren Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb im Nachbarkreis Paderborn – erneut in Delbrück-Westenholz. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, am 11. November bestätigt. Daraufhin haben die Veterinärämter der Kreise Paderborn und Gütersloh die notwendigen Maßnahmen eingeleitet und Restriktionszonen eingerichtet. In diesem Fall reicht nicht nur die Überwachungszone, sondern auch die Schutzzone bis in den Kreis Gütersloh. Damit einher gehen striktere Auflagen für die Geflügelhalter.
Die Schutzzone mit einem Radius von 3,1 Kilometern ragt bei diesem Ausbruch bis in den Kreis Gütersloh – beim vorherigen Ausbruch in Delbrück-Westenholz war dies nicht der Fall. Davon betroffen ist nun ein kleiner Teil von Rietberg. Weiterhin in der Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern liegen Verl, Rietberg, Rheda-Wiedenbrück und Langenberg. Ein Großteil der Überwachungszone deckt sich mit dem Gebiet des vorherigen Ausbruchs. In beiden Zonen sind weitreichende Maßnahmen getroffen worden, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden. So darf in beiden Zonen kein Geflügel transportiert werden. Jegliches Geflügel ist aufzustallen, um keinen Kontakt zu Wildvögeln zu ermöglichen, die die Geflügelpest übertragen können.
Mittels einer interaktiven Karte im Internetauftritt des Kreises, in die man reinzoomen kann, lässt sich adressenscharf feststellen, welche Geflügelhalter betroffen sind. Die im entsprechenden Amtsblatt mit der Nr. 973 vom 12. November genannten Auflagen gelten ab Donnerstag, 13. November, 0 Uhr und bleiben bis auf Widerruf in Kraft. Eine Auflistung sämtlicher Auflagen innerhalb der beiden Zonen findet sich in der Allgemeinverfügung, die im Internet zu finden ist: www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest
