Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar

Für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, sind die Wahlbenachrichtigungen verschickt worden. Nach dem Erhalt der Benachrichtigung können Wahlberechtigte einen Antrag auf Briefwahl stellen. Die Online-Beantragung kann über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung sowie über den folgenden Link erfolgen: Beantragung Briefwahl. Zudem kann die Briefwahl auf dem Postweg oder persönlich im Rathaus beantragt werden.  

Generell gilt allerdings diesmal: Wer am 23. Februar die Möglichkeit hat, im Wahllokal zu wählen, sollte diese Option nutzen. Sollte Briefwahl erforderlich sein, wird darum gebeten, nach Möglichkeit die Briefwahl vor Ort im Rathaus zu nutzen. Grund für den Appell, das Briefwahlaufkommen diesmal so gering wie möglich zu halten, ist der kurze Zeitraum bis zur Wahl.

Für die direkte Briefwahl im Rathaus sollte der Personalausweis mitgebracht werden. Wer die Briefwahlunterlagen für Familienangehörige oder Bekannte (maximal vier Personen) abholen möchte, muss eine entsprechende Vollmacht vorlegen. Ein Vordruck zum Ausfüllen befindet sich bereits auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Das Wahlamt im kleinen Sitzungssaal ist zu folgenden Zeiten geöffnet: 

  • montags bis mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr
  • donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
  • freitags von 8 bis 12.30 Uhr
  • samstags von 9.30 bis 12 Uhr.

Die Beantragung eines Wahlscheins für die Briefwahl ist bei Selbstabholung bis Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr möglich. Online kann der Wahlschein-Antrag nur bis Dienstag, 18. Februar, um 12 Uhr gestellt werden.

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