Informationsseite zum Coronavirus
Hier informiert die Stadt Verl über die Entwicklung der Corona-Pandemie auf lokaler Ebene.
Coronaschutzverordnung
Coronaschutzverordnung ab 01.02.2023
Die wichtigsten Regelungen ab 1. Februar im Überblick:
Maskenpflicht und Isolierung
- Zum 31. Januar endet die Pflicht, sich im Falle einer Infektion fünf Tage in häusliche Isolation zu begeben oder dort zu bleiben.
- Die Pflicht zum Tragen einer Maske im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) entfällt.
- Positiv Getesteten wird empfohlen, in Innenräumen außerhalb der Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Keine Sonderregelungen mehr für Schulen & Kitas
- In Schulen und der Kindertagesbetreuung entfällt die fünftägige Isolationspflicht. Die rechtliche Grundlage für anlassbezogene Testungen entfällt.
- Die Isolationspflicht endet auch für vor dem 1. Februar 2023 getestete Personen.
- Die Lieferung bzw. Ausgabe von Coronatests entfällt. Noch vorhandene Bestände können weiterhin ausgegeben werden.
- Es kann freiwillig eine Maske getragen werden. Die Entscheidung wird eigenverantwortlich getroffen.
- Es gelten weiterhin allgemeingültige Hygieneregeln. Und: Wer krank ist, sollte keine Schule oder Kita besuchen.
Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen bleiben
- Mit einem positiven Test dürfen Einrichtungen für vulnerable Personen (z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime) für fünf volle Tage nicht betreten werden.
- Für Beschäftigte gilt weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses - auch für Personen, die vor dem 1. Februar 2023 positiv getestet wurden.
- Beschäftigte in Arztpraxen usw. müssen zum Schutz von vulnerablen Personen mindestens eine medizinische Maske tragen.
- Die Ausnahmeregelungen zu Testpflichten des Bundes, z. B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw., bleiben bestehen.
Corona-Tests
Corona-Schnelltests sind in Verl aktuell in folgenden Einrichtungen möglich:
BÄREN-APOTHEKE
Gütersloher Straße 35
Terminvereinbarung: Tel. (05246) 5039743 und www.baeren-apotheke-verl.de
MARKT APOTHEKE IN VERL
Bahnhofstraße 8
Terminvereinbarung unter www.markt-apotheke-verl.de
ZAHNARZTPRAXIS DR. MARIA ESKEN
Fröbelstraße 8
Terminvereinbarung: Tel. (05246) 2387 und www.zahnarztpraxis-esken.de
TEST-ZENTRUM OWL
Paderborner Straße 88 (an der Verler Schützenhalle)
Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr
samstags und sonntags von 9 bis 17 Uhr
www.testzentrum-owl.com
SCHNELLTEST-ZENTRUM AM ELLI-MARKT KAUNITZ
Paderborner Straße 414
Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 8 bis 11.30 Uhr und 12 bis 16 Uhr
samstags und sonntags von 10 bis 15.30 Uhr
http://corona-schnelltest-zentrum.net/
Übersicht zu weiteren Schnelltestzentren im Kreis Gütersloh:
Eine Liste mit allen Schnelltestzentren im Kreis Gütersloh sowie weitere Informationen finden Sie HIER.
Welche Testverfahren werden zum Nachweis von Corona eingesetzt?
Aktuell werden vorwiegend folgende Testverfahren zum Nachweis von SARS-CoV-2 eingesetzt:
- der sog. PCR-Test wird durch medizinisches Personal entnommen und in einem medizinischen Labor ausgewertet. Er weist das Erbmaterial des Erregers nach.
- der Antigen-(Schnell-)Test reagiert auf ein spezifisches Eiweiß-Fragment des Virus. Er wird durch geschultes Personal durchgeführt.
- der Selbsttest, der wie der Antigen-Schnelltest auf ein spezifisches Eiweiß-Fragment des Virus reagiert.
PCR-Tests sind am zuverlässigsten unter den Corona-Tests. Dabei macht das medizinische Personal z.B. einen Nasen- oder Rachen-Abstrich. Die Auswertung des PCR-Tests erfolgt durch ein Labor. Das Testergebnis liegt frühestens nach vier bis sechs Stunden vor. Die Zeit zwischen Probenentnahme und Ergebnismitteilung kann je nach Probenaufkommen wenige Tage dauern.
Antigen-Schnelltests für SARS-CoV-2 werden nur durch geschultes Personal durchgeführt. Wie beim PCR-Test wird ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Sie liefern deutlich schneller, in der Regel nach max. 15 Minuten, ein Testergebnis, etwa direkt vor Ort. Sie sind jedoch nicht so zuverlässig wie ein PCR-Test und stellen nur eine Momentaufnahme dar. Bei einem positiven Ergebnis des Schnelltests muss zur weiteren Abklärung umgehend ein PCR-Test durchgeführt werden.
Selbsttests funktionieren wie Antigen-Schnelltests, können aber grundsätzlich durch jede Person durchgeführt werden. Die Probenentnahme und -Auswertung ist dementsprechend einfach und schnell. Ihre Zuverlässigkeit ist jedoch abhängig von der korrekten und zeitgerechten Probenentnahme und Testdurchführung und generell niedriger als die der PCR-Tests. Sofern ein Selbsttest den Verdacht auf eine Infektion anzeigt, ist eine Bestätigung durch einen PCR-Test unbedingt erforderlich.
(Quelle: www.land.nrw/corona)
Links und Service-Hotlines für Bürgerinnen und Bürger
Webseiten
Aktuelle Pressemitteilungen des Kreises Gütersloh:
Themenseite mit Informationen zum Coronavirus:
www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona
Mehrsprachige Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus:
Service-Hotline
Bürger-Hotline für Fragen rund um das Coronavirus:
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
Ab 17 Uhr kann das Bürgertelefon der Kassenärztlichen Vereinigung angerufen werden:
Hotlines in rumänischer und polnischer Sprache
Der Kreis Gütersloh bietet eine muttersprachliche Corona-Hotline für Bürgerinnen und Bürger aus Polen und Rumänien an. Beantwortet werden alle Fragen rund um das Coronavirus. Das Angebot ist kostenlos.
Hotline für Menschen der Muttersprache Rumänisch
montags, mittwochs und freitags jeweils von 9 bis 12 Uhr
dienstags und donnerstags jeweils von 15 bis 18 Uhr
Hotline für Menschen der Muttersprache Polnisch
montags, mittwochs und freitags jeweils von 15 bis 18 Uhr
dienstags und donnerstags jeweils von 9 bis 12 Uhr
Webseiten
Themenseite mit aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus:
Service-Hotline
Coronavirus-Hotline des NRW-Gesundheitsministeriums:
Webseiten
Bundesministerium für Gesundheit mit tagesaktuellen Informationen zum Coronavirus:
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Bundesministerium für Gesundheit fasst die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus zusammen:
www.zusammengegencorona.de/informieren
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt aktuelle und fachlich gesicherte Informationen rund um das Coronavirus und die Erkrankung Covid-19 bereit:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
Aktuelle mehrsprachige Informationen veröffentlicht die Bundesregierung unter:
www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus
Webseiten
Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen, schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein und stellt Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html