2G-Regel in der Kleinschwimmhalle


Stadt Verl

Laut der neuen Coronaschutzverordnung gilt seit Mittwoch, 24. November, für alle Schwimmbäder die 2G-Regel. Somit kann auch die Verler Kleinschwimmhalle nur noch besucht werden, wenn ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus oder der Nachweis einer Genesung vorgelegt wird. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren.