Bitte beachten: 3G-Regel im Rathaus
Stadt Verl
Im Rathaus der Stadt Verl gilt die 3G-Regel. Das heißt, es dürfen nur vollständig geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen das Verwaltungsgebäude betreten. Am Eingang wird geprüft, ob eine vollständige Impfung, der Nachweis einer Corona-Genesung oder der Nachweis eines Schnelltests von autorisierter Stelle vorliegt.
Um die Überprüfung zu vereinfachen, ist momentan nur der Hintereingang vom Parkplatz aus geöffnet, der Vordereingang bleibt geschlossen. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes oder einer FFP2-Maske bleibt selbstverständlich ebenfalls Pflicht.
Gleichzeitig werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten zu prüfen, ob ihr Anliegen dringend ist oder vielleicht noch etwas warten kann bzw. sich vielleicht auch telefonisch, per E-Mail oder im Service-Portal auf dieser Seite erledigen lässt.