Bewerbungszeit für Schöffen- und Jugendschöffenamt


Stadt Verl

Schöffinnen und Schöffen sind ein wichtiger Teil von Gerichtsprozessen. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter entscheiden sie neben den Berufsrichterinnen und -richtern über Schuld und Unschuld von Angeklagten sowie gegebenenfalls über das Strafmaß. Eine sehr verantwortungsvolle, aber auch spannende Aufgabe also. Wer Interesse an dem Ehrenamt hat, kann sich jetzt bei der Stadt Verl für die Amtszeit 2024 bis 2028 bewerben. Gesucht werden sowohl Kandidatinnen und Kandidaten für das Schöffenamt als auch für das Jugendschöffenamt, das für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen zuständig ist.

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen in Verl wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt sein. Das Höchstalter liegt bei 69 Jahren. Sie müssen deutsche Staatsangehörige sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Sie dürfen nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein und gegen sie darf kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat laufen, das zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, also beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete, sollen nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

 

Bewerberinnen und Bewerber sollen über soziale Kompetenz sowie Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Juristische Kenntnisse oder Vorbildungen sind nicht erforderlich. Da der Sitzungsdienst auch anstrengend sein kann, sollten die Bewerberinnen und Bewerber gesundheitlich dazu in der Lage sein. An die Jugendschöffinnen und -schöffen werden besondere Anforderungen gestellt: Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

In Verl werden insgesamt acht Personen gesucht, die am Amtsgericht Gütersloh und am Landgericht Bielefeld als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Die Stadt Verl erstellt eine Vorschlagsliste, über die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten entscheidet dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2023.

 

In der Stadtverwaltung stehen für das Schöffenamt Mirjam Schieb (Raum 118, Tel. 961-117, mirjam.schieb@​verl.de) vom Fachbereich Zentrale Dienste bzw. für das Jugendschöffenamt Patrick Bullermann (Raum 013, Tel. 961-281, patrick.bullermann@​verl.de) vom Fachbereich Jugend für Fragen und nähere Auskünfte zur Verfügung. Die Bewerbungsformulare sowie eine Informationsbroschüre sind an der Infothek des Rathauses erhältlich oder können auf der Webseite www.verl.de heruntergeladen werden.

 

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Interessierte unter www.schoeffenwahl2023.de und www.schoeffenwahl.de.