Neu: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20


Verkehr

Im Bereich der Hauptstraße ist ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich eingerichtet worden. Das heißt, ab Donnerstag, 6. Mai, gilt dort für den Straßenverkehr maximal Tempo 20. Als 20er Zone ausgeschildert sind folgende Straßen: Hauptstraße zwischen der Kreuzung Paderborner/Gütersloher Straße und der Dorfmühle, Friedhofsweg bis zum Friedhof, Kühlmannweg und Wilhelmstraße, Kirchplatz und Bürmannstraße bis etwa in Höhe des Pfarrbüros St. Anna sowie die Sender Straße auf dem Abschnitt zwischen der Hauptstraße und Moden Kleinemas.

 

Die Einführung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs geht auf einen einstimmigen Beschluss des Straßen-, Wege- und Verkehrsausschusses (jetzt Ausschuss für Mobilität und Verkehr) aus dem vergangenen Sommer zurück. Geeignet ist gerade dieser Bereich sowohl durch den stärkeren Fußgängerverkehr als auch durch den innerstädtischen Charakter, der hier durch die vorhandene Bebauung sowie Geschäfte und Gastronomie besonders gegeben ist.  

 

Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich ist nicht mit einem verkehrsberuhigten Bereich zu verwechseln. Gehweg und Fahrbahn behalten ihre jeweilige Funktion. Aber alle Fahrzeuge einschließlich des Radverkehrs müssen sich an die neue Maximal-Geschwindigkeit von 20 km/h halten und den  Fußgängerinnen und Fußgängern muss eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. So soll die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich verbessert und ein Besuch der anliegenden Geschäfte und Gastronomiebetriebe noch attraktiver werden.