Samstag, 2. Mai 2020, ca. 18.30 Uhr
„Und samstags grüßt das Murmeltier“, ist wohl die Beschreibung für die Entgegennahme von Wertstoffen in Verl. Wieder erreichen mich zahlreiche Informationen über einen Rückstau von Kraftfahrzeugen vom Wertstoffhof am Westfalenweg über die Österwieher Straße bis fast zur Gütersloher Straße. Zeitweise geht gar nichts mehr. Das Ordnungsamt verständigt die Polizei, da es nicht in den fließenden Verkehr eingreifen darf. Mir will sich der Andrang nicht so richtig erschließen, weil schon seit drei Wochen der Wertstoffhof werktags von 14 bis 19 Uhr geöffnet ist. Ferner ist in der nächsten Woche eine Sonderöffnung zu den gleichen Zeiten geplant und außerdem besteht die Möglichkeit der Abholung nach erfolgter Anmeldung. Es gibt also eigentlich genug Möglichkeiten, sich des Sperrmülls und der Wertstoffe zu entledigen. Ich frage mich, woher die ganzen Wertstoffe kommen. Ganz Verl räumt offensichtlich ganz viel auf! Es wird bei einem Rückblick auf die „Corona-Krise“ demnächst auch festgestellt werden, welche Mengen und welche Materialien am Wertstoffhof angeliefert wurden. Auf die Ergebnisse bin ich gespannt, zumal sich die Berge auf dem Wertstoffhof täglich türmen und viele Abfahrten zum Weitertransport notwendig sind.
Mich erreicht ein Anruf einer Pressevertreterin. Eine Journalistin möchte wissen, wie in Verl der 1. Mai gelaufen ist. Ich teile ihr die gleiche Einschätzung, die ich hier im Blog am 1. Mai niedergeschrieben habe, mit: Alle bekannten „Hotspots“ waren unauffällig am Tag der Arbeit. Es war ein ruhiger Tag für das Ordnungsamt und die Polizei in Verl. Die Journalistin berichtet mir, dass sie verschiedene Bereiche in der Stadt abgefahren habe. Bei einem „Hotspot“ in der Sürenheide habe sie auch Passanten befragt. Die hätten dann berichtet, dass die städtischen Ordnungsfahrzeuge mittlerweile bekannt seien und wenn sie irgendwo auftauchten, dann würden die Bereiche schnell geräumt. Ich stelle etwas lakonisch fest: Offensichtlich ist bei den betroffenen Personen das Bewusstsein, dass sie Unrechtes tun, eingekehrt.
Die Pressevertreterin fragt dann nach den Verkaufsständen für Flammkuchen oder Backfisch an der Schützenhalle und am Bahnhof. Ich erläutere ihr, dass Stände, die Essen anbieten, ähnlich bewertet werden müssen, wie Stände, die Erdbeeren oder Obst verkaufen. Da insbesondere die Erdbeerstände auf städtischem Boden stehen und ein Verler Gewerbetreibender zuerst mit der Idee kam, einen Flammkuchenstand aufzustellen, ist es juristisch nun sehr schwierig, andere Anbieter nicht zuzulassen. Es gilt auch in Verl das Gleichheitsgebot und die Niederlassungsfreiheit. Nur bei einem Unrecht gibt es keine Gleichheit. Verkaufsstände zum Beispiel auf Parkplätzen von Firmen oder Privatpersonen wären ohnehin, wenn ein Bebauungsplan es zulässt, genehmigungsfähig. Im Augenblick versuchen viele Gewerbetreibende, ihre schwierige finanzielle Situation durch Ideen aufzubessern. Ich habe in meinem Blog schon berichtet, dass heimische Firmen ihre Produktion und Vermarktung erfolgreich umgestellt haben auf Gesichtsmasken, Spuckschutz und andere Dinge, die im Zusammenhang mit Hygieneanforderungen stehen. Die Not macht hier eindeutig erfinderisch.
Einige Kolleginnen und Kollegen schieben heute eine weitere Sonderschicht, weil uns gestern am Abend die neue Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erreicht hat. Zusammenfassend kann ich ausführen, dass sich nur ganz wenige Lockerungen vom kommenden Montag an bis zum 10. Mai feststellen lassen. Die Kinder dürfen sich schon auf den 7. Mai freuen. Dann werden die Kinderspielplätze wieder frei gegeben. Es sind jetzt seitens der Verwaltung und des Bauhofes ein paar organisatorische Vorbereitungen auch in Bezug auf die Hygiene zu treffen. Daher sind die Spielplätze auch noch nicht gleich ab Montag freigegeben.
Erstmals werden in der neuen Verordnung auch Großveranstaltungen näher spezifiziert. So zählen dazu Volksfeste, Schützenfeste und Sportfeste. Insbesondere die Definition „Sportfeste“ wird in den nächsten Tagen noch eindeutig zu verfeinern sein. Da tun sich wieder viele Fragen auf. Die Arbeit reißt also nicht ab. Im Gegenteil, hier ein Beispiel: Viele Kosmetikstudios bieten auch eine Fußpflege mit an. Gestern Abend regelt die Verordnung eine „medizinische Fußpflege“. Über Nacht dann die Änderung der Änderung: Heute am frühen Nachmittag wird nur noch von „Fußpflege“ und nicht mehr mit dem Zusatz „medizinisch“ gesprochen.
Und dann gönne ich mir heute noch ein neues Paar Laufschuhe. Ob ich sie am 30. August beim Grafschaftslauf verwenden kann, das steht mit der neuen Verordnung noch in den Sternen.
In den Sternen steht allerdings nicht, dass ich Ihnen jetzt eine wunderbare ruhige und gesunde Nacht wünsche, liebe Verlerinnen und Verler…
Ihr Michael Esken
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