Sicherung des Lebensunterhalts: Anträge wieder erforderlich


Coronavirus

Um ab dem 1. September weiter Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu beziehen, müssen wieder Anträge gestellt werden. Das betrifft all jene, deren Leistungsbezug am 31. August enden würde. Künftig muss man wieder wie vorher auch einen neuen Antrag stellen. Die Anträge sind im Internet (www.service.kreis-guetersloh.de) erhältlich oder liegen bei den Jobcentern aus und können einfach per Post oder Einwurf in den Briefkasten mit den üblichen Unterlagen eingereicht werden.

 

Um den Haushalten in der coronabedingt schwierigen Zeit, in der auch viele Rathäuser und andere Behörden für den Publikumsverkehr geschlossen hatten, die Situation zu erleichtern, hatte der Gesetzgeber einen vereinfachten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II ermöglicht. Es waren keine weiteren Anträge erforderlich, um den Leistungsbezug zu verlängern, wie sonst üblich. Das wird nun wieder geändert.