Stadt informiert über geplante Wegeeinziehung


Information

Wird eine Straße, ein Weg oder ein Platz gebaut und für die öffentliche Nutzung geöffnet, nennt sich dieser Akt Widmung. Mit einer Wegeeinziehung hingegen wird die öffentliche Nutzung einer Straße aufgehoben. Gemäß Paragraf 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW informiert die Stadt Verl über die geplante Wegeeinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche Berensweg zwischen Waldstraße und Schinkenstraße in Sürenheide. Dabei handelt es sich um ein Teilstück des Berenswegs, der im Bebauungsplan Nr. 77 „Gewerbegebiet Berensweg“ teilweise als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt ist. Bislang dient die Teilfläche als verkehrliche Anbindung und Umfahrt zwischen Wald- und Schinkenstraße.

 

Eine zwingende verkehrliche Erschließung der angrenzenden Grundstücke über das betroffene Teilstück des Berenswegs ist jedoch nicht erforderlich, da die Erschließung auch über die Waldstraße und Schinkenstraße sowie Restflächen des Berenswegs möglich ist und die Erreichbarkeit somit bestehen bleibt. Durch die Einziehung des Teilstücks des Berenswegs kann der dort ansässigen Firma die dringend notwendige Erweiterung des Gewerbebetriebes ermöglicht werden.

 

Stellungnahmen zu der beabsichtigten Wegeeinziehung können bis einschließlich 5. April 2021 schriftlich per E-Mail und Post oder zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Die entsprechenden Unterlagen können unter diesem LINK abgerufen werden.




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