Straßenverkehrs-Novelle: Neue Bußgelder im Überblick
Verkehr
Achtung Autofahrer: Mit der am 28. April 2020 in Kraft getretenen Straßenverkehrs-Novelle gehen erhöhte Geldbußen einher – insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verkehrsverstöße wurden die Geldbußen von bislang ab 15 Euro auf bis zu 110 Euro erhöht.
Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus jetzt der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
Parken und Halten
- Darüber hinaus wurden auch die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben.
- Außerdem wurde ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt (Verwarngeld: 55 Euro).
- Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wurde von 15 auf 35 Euro angehoben.
- Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird jetzt statt bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet.
Rettungsgasse
- Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem droht nun für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
- Neu ist auch die Verhängung eines Fahrverbots für das Nichtbilden einer Rettungsgasse auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung.
- Daneben wurden weitere Geldbußen angehoben. Es wurden insbesondere bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen die Geldbußen verdoppelt.
Geschwindigkeitsverstoß
- Bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts nun bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h.
Sonstige Regelverstöße
- Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird jetzt statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Das sogenannte Auto-Posing kann ebenfalls wirksam geahndet werden: Durch die StVO-Novelle kann die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben werden.
Unser Tipp: Halten Sie sich bitte noch sorgfältiger als sonst an die Verkehrsregeln und fahren Sie entspannt!
Unter dem Titel „Street Love Story" hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine spielerische Kurzgeschichte in Bildern oder Clips veröffentlicht: Hier können Sie Harry durch die Stadt begleiten und erfahren dabei, wie die neue StVO insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer noch besser schützt.