Strauchschnittabfuhr: Anmeldung bis 31. Januar


Stadt Verl

Die Stadt Verl bietet wieder eine für die Bürgerinnen und Bürger kostenlose Strauchschnittabfuhr an. Der Strauchschnitt wird dabei direkt an den Grundstücken abgeholt. Um den Service zu nutzen, genügt eine Anmeldung HIER bis zum 31. Januar. Ebenso liegen im Bürgerservice des Rathauses Anmeldekarten zum Ausfüllen bereit (bitte beachten: im Rathaus gilt für den Zutritt zurzeit die 3G-Regel).

 

 

Hier die voraussichtlichen Abholtermine, die sich aber je nach Anzahl der Anmeldungen noch verschieben können:

Kaunitz: Abfuhr vom 1. bis 4. Februar
Bornholte & Sende: Abfuhr vom 7. bis 11. Februar
Verl-Süd (südlich Paderborner bzw. Gütersloher Straße): Abfuhr vom 14. bis 18. Februar
Verl-Nord & Sürenheide: Abfuhr vom 21. bis 25. Februar

 

Der eingesammelte holzige Strauchschnitt wird an der Gartenabfallannahmestelle an der Marienstraße zu einem hochwertigen Bodensubstrat weiterverarbeitet, das im Privatgarten den Humusgehalt und damit die Wasser- und Nährstoffspeicherung der Böden nachhaltig verbessert. Das Bodensubstrat ist für interessierte Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer immer freitags zu den Öffnungszeiten der Gartenabfallannahmestelle von 14 bis 19 Uhr erhältlich. Die Stadt Verl sieht die Maßnahme als Beitrag zur ökologischen Kreislaufwirtschaft. Gleichzeitig soll die Strauchschnittabfuhr helfen, die Anzahl der Osterfeuer zu vermindern.

 

Bei der Strauchschnittabfuhr gilt es Folgendes zu beachten:

- Es wird ausschließlich holziger Strauchschnitt bis max. Unterarmdicke und bis zu zwei Meter Länge abgeholt, da er per Hand verladen wird. Stauden, Kräuter, Abfälle aus Heckenpflegeschnitten (bis 20 Zentimeter Länge), Laub, Moos, Rasenschnitt usw. werden nicht mitgenommen.

- Die Abholmenge ist begrenzt auf maximal zwei Kubikmeter, das entspricht in etwa der Menge eines mittleren Pkw-Anhängers.

- Der Strauchschnitt muss in der zum Grundstück gehörenden Einfahrt bzw. in unmittelbarer Nähe der Einfahrt auf dem eigenen Grundstück zur Abholung bereitgelegt werden. Auf Bürgersteigen oder im Straßenraum bereitgelegter Strauchschnitt kann eine Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer darstellen.

- Der Strauchschnitthaufen darf nicht verschnürt sein, sollte jedoch ordentlich in Längsrichtung geschichtet bereitgelegt werden.

- Die Grundstückseinfahrt muss nach erfolgter Abholung des Strauchschnitts vom Antragsteller selbst gereinigt werden.

- Die Abfuhr erfolgt nur, wenn sie bis zum 31. Januar angemeldet wurde. Der genaue Abholtermin wird per E-Mail oder in Ausnahmefällen auch telefonisch mitgeteilt.