Wieder Notbetreuung in Verler Kitas und Tagespflege
Coronavirus
Aufgrund der erneuten Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen im Kreis Gütersloh ab Donnerstag, 18. Juni, wird in den Verler Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen der eingeschränkte Regelbetrieb ausgesetzt und der erweiterte Notgruppenbetrieb wieder aufgenommen. Es gilt damit der Stand der Coronabetreuungsverordnung, die bis zum 7. Juni gültig war. Mit Wirkung vom 18. Juni haben dann die Kinder einen Betreuungsanspruch, die bis zum 7. Juni in einer Notgruppe betreut wurden. Für diese Kinder muss kein neuer Antrag gestellt werden. Für Eltern, die einen Anspruch haben und die erweiterte Notbetreuung bislang nicht genutzt haben, steht auf dieser Seite (Informationen für Eltern | Kitas) ein Antragsformular bereit. Im Antragsformular finden Eltern auch Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen für die Notbetreuung. Der Antrag muss ausgefüllt in der jeweiligen Kita, der Tagespflegestelle oder im Jugendamt abgegeben werden.