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Frühling verlockt zum Blumen pflücken - aber darf man das?
Wenn der Frühling Einzug hält und in der Natur alles grünt und blüht, ist die Versuchung groß, einen schönen Strauß mit Narzissen oder auch Zweigen für das Wohnzimmer zu pflücken. Aber darf man das überhaupt?
Osterfeuer müssen bis zum 5. April angemeldet werden
Mit dem Osterfest naht die Zeit der Osterfeuer. In Verl ist das Abbrennen von Gemeinschaftsosterfeuern an den Osterfeiertagen grundsätzlich erlaubt, sie müssen jedoch angemeldet werden. Die Anmeldung kann ab dem 1. März eingereicht werden und sollte spätestens bis zum 5. April im Fachbereich Sicherheit/Ordnung vorliegen. Sie kann…