Für die Aufteilung von Gebäuden in Wohnungen und sonstige Nutzungseinheiten in Eigentumswohnungen bzw. Sondereigentum benötigen Sie zur Eintragung ins Grundbuch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Voraussetzungen:
- Antrag
- Lageplan mit allen vorhandenen oder geplanten Gebäuden (auch Nebenanlagen) auf dem Grundstück
- Grundrisse des Gebäudes für alle Geschosse (auch ggf. vorhandener Spitzboden) im Maßstab 1:100
- Schnittzeichnungen des Gebäudes
- Ansichten des Gebäudes (hier müssen alle in den Grundrissen dargestellten Fensteröffnungen -auch Dachflächenfenster- erkennbar sein)
In den Unterlagen sind die einzelnen Wohnräume und sonstigen Räume (z.B. Kellerräume, Abstellräume, Spitzboden, Balkone) dem jeweiligen Sondereigentum durch Ziffern zuzuordnen.
Gebühren:
Entscheidung über Erteilung einer Bescheinigung
je Sondereigentumsanteil bis zu 150,00 €,
je Garagenplatz 20,00 €,
je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30,00 €.
Erste Ausfertigung der Aufteilungspläne 100,00 €,
je weitere Ausfertigung 30,00 €.
Für die Aufteilung von Gebäuden in Wohnungen und sonstige Nutzungseinheiten in Eigentumswohnungen bzw. Sondereigentum benötigen Sie zur Eintragung ins Grundbuch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Voraussetzungen:
- Antrag
- Lageplan mit allen vorhandenen oder geplanten Gebäuden (auch Nebenanlagen) auf dem Grundstück
- Grundrisse des Gebäudes für alle Geschosse (auch ggf. vorhandener Spitzboden) im Maßstab 1:100
- Schnittzeichnungen des Gebäudes
- Ansichten des Gebäudes (hier müssen alle in den Grundrissen dargestellten Fensteröffnungen -auch Dachflächenfenster- erkennbar sein)
In den Unterlagen sind die einzelnen Wohnräume und sonstigen Räume (z.B. Kellerräume, Abstellräume, Spitzboden, Balkone) dem jeweiligen Sondereigentum durch Ziffern zuzuordnen.
Gebühren:
Entscheidung über Erteilung einer Bescheinigung
je Sondereigentumsanteil bis zu 150,00 €,
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Erste Ausfertigung der Aufteilungspläne 100,00 €,
je weitere Ausfertigung 30,00 €.
- Anschrift
- 001Paderborner Str. 533415Verl
Marion
Balsliemke
Verwaltung
Montag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag
8 bis 12.30 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.
- Marion.Balsliemke@verl.de
Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Für die Aufteilung von Gebäuden in Wohnungen und sonstige Nutzungseinheiten in Eigentumswohnungen bzw. Sondereigentum benötigen Sie zur Eintragung ins Grundbuch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Voraussetzungen:
- Antrag
- Lageplan mit allen vorhandenen oder geplanten Gebäuden (auch Nebenanlagen) auf dem Grundstück
- Grundrisse des Gebäudes für alle Geschosse (auch ggf. vorhandener Spitzboden) im Maßstab 1:100
- Schnittzeichnungen des Gebäudes
- Ansichten des Gebäudes (hier müssen alle in den Grundrissen dargestellten Fensteröffnungen -auch Dachflächenfenster- erkennbar sein)
In den Unterlagen sind die einzelnen Wohnräume und sonstigen Räume (z.B. Kellerräume, Abstellräume, Spitzboden, Balkone) dem jeweiligen Sondereigentum durch Ziffern zuzuordnen.
Gebühren:
Entscheidung über Erteilung einer Bescheinigung
je Sondereigentumsanteil bis zu 150,00 €,
je Garagenplatz 20,00 €,
je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30,00 €.
Erste Ausfertigung der Aufteilungspläne 100,00 €,
je weitere Ausfertigung 30,00 €.
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