Melderegister: Gründe für eine Auskunftssperre
Unter bestimmten Bedingungen können Bürgerinnen und Bürger einer Abfrage ihrer personenbezogenen Daten aus dem Melderegister widersprechen.
Bei folgenden Begründungen kann die Eintragung einer solchen Auskunftssperre beantragt werden:
- Gefahr für Leib und Leben (Eigenantrag), § 51 Abs. 1 BMG (wird für die Dauer von zwei Jahren eingetragen, kann auf Antrag verlängert werden)
- Vorbereitung zur Adoption, § 63 Abs. 1 PstG, § 1758 BGB
- Adoption von Erwachsenen/Annahme von volljährigen Kindern
- Geschlechtsumwandlung, § 63 Abs. 2 PstG
Melderegister: Gründe für eine Auskunftssperre
Unter bestimmten Bedingungen können Bürgerinnen und Bürger einer Abfrage ihrer personenbezogenen Daten aus dem Melderegister widersprechen.
Bei folgenden Begründungen kann die Eintragung einer solchen Auskunftssperre beantragt werden:
- Gefahr für Leib und Leben (Eigenantrag), § 51 Abs. 1 BMG (wird für die Dauer von zwei Jahren eingetragen, kann auf Antrag verlängert werden)
- Vorbereitung zur Adoption, § 63 Abs. 1 PstG, § 1758 BGB
- Adoption von Erwachsenen/Annahme von volljährigen Kindern
- Geschlechtsumwandlung, § 63 Abs. 2 PstG
Melderegister: Gründe für eine Auskunftssperre
Unter bestimmten Bedingungen können Bürgerinnen und Bürger einer Abfrage ihrer personenbezogenen Daten aus dem Melderegister widersprechen.
Bei folgenden Begründungen kann die Eintragung einer solchen Auskunftssperre beantragt werden:
- Gefahr für Leib und Leben (Eigenantrag), § 51 Abs. 1 BMG (wird für die Dauer von zwei Jahren eingetragen, kann auf Antrag verlängert werden)
- Vorbereitung zur Adoption, § 63 Abs. 1 PstG, § 1758 BGB
- Adoption von Erwachsenen/Annahme von volljährigen Kindern
- Geschlechtsumwandlung, § 63 Abs. 2 PstG
Melderegister: Gründe für eine Auskunftssperre
Unter bestimmten Bedingungen können Bürgerinnen und Bürger einer Abfrage ihrer personenbezogenen Daten aus dem Melderegister widersprechen.
Bei folgenden Begründungen kann die Eintragung einer solchen Auskunftssperre beantragt werden:
- Gefahr für Leib und Leben (Eigenantrag), § 51 Abs. 1 BMG (wird für die Dauer von zwei Jahren eingetragen, kann auf Antrag verlängert werden)
- Vorbereitung zur Adoption, § 63 Abs. 1 PstG, § 1758 BGB
- Adoption von Erwachsenen/Annahme von volljährigen Kindern
- Geschlechtsumwandlung, § 63 Abs. 2 PstG
Melderegister: Gründe für eine Auskunftssperre
Unter bestimmten Bedingungen können Bürgerinnen und Bürger einer Abfrage ihrer personenbezogenen Daten aus dem Melderegister widersprechen.
Bei folgenden Begründungen kann die Eintragung einer solchen Auskunftssperre beantragt werden:
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- 001Paderborner Str. 533415Verl
Sandra
Heeke-Aelker
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Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes
Melderegister: Gründe für eine Auskunftssperre
Unter bestimmten Bedingungen können Bürgerinnen und Bürger einer Abfrage ihrer personenbezogenen Daten aus dem Melderegister widersprechen.
Bei folgenden Begründungen kann die Eintragung einer solchen Auskunftssperre beantragt werden:
- Gefahr für Leib und Leben (Eigenantrag), § 51 Abs. 1 BMG (wird für die Dauer von zwei Jahren eingetragen, kann auf Antrag verlängert werden)
- Vorbereitung zur Adoption, § 63 Abs. 1 PstG, § 1758 BGB
- Adoption von Erwachsenen/Annahme von volljährigen Kindern
- Geschlechtsumwandlung, § 63 Abs. 2 PstG
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Raum Bürgerservice
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