Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Übermittlung von Daten des Melderegisters: Ihr Widerspruchsrecht

Der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie in vielen Fällen auf Antrag widersprechen. Dazu zählen:

  • Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
  • Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen in Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 1 BMG)
  • Für den Fall eines Alters- oder Ehejubiläums (z. B. 75. Geburtstag oder goldene Hochzeit) darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 2 BMG). Bei Ehejubiläen ist die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich.
  • Widerspruch gegen die Auskunft an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 3 BMG)
  • Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG)
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Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Widerspruch gegen Datenweitergabe
Adressbuchsperre

Rechtsgrundlagen

Formulare

Ihr Kontakt bei der Stadt Verl

Sandra Heeke-Aelker
Raum: Bürgerservice
Telefon: 05246 / 961-183
E-Mail: Sandra.Heeke-Aelker@­verl.de
Rathaus
Raum Bürgerservice
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag
Montag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Dienstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 18 Uhr
Freitag:8 bis 12.30 Uhr
Samstag:9.30 bis 12 Uhr
Sonntag:geschlossen

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