Leistungen des Jobcenters: Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“
Für Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) ist ausschließlich das Jobcenter Kreis Gütersloh zuständig.
Die als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV bezeichnete Sozialleistung richtet sich in erster Linie an Arbeitssuchende, die mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein können und keinen oder einen geringen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben. Auch Geringverdiener können einen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben.
Erstanträge müssen immer in Gütersloh gestellt werden und sind auch online möglich:
SGB II Onlineantrag | Startseite (kreis-guetersloh.de)
Die zentrale Informationsstelle erreichen Sie unter Tel. 05241 85-4409.
Die für Verl zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind nur in Schloß Holte-Stukenbrock, Kaunitzer Straße 40, anzutreffen.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch im Vorfeld einen Termin unter Tel. 05241 85-4477!
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kreis-guetersloh.de
- Anschrift
- 001Paderborner Str. 533415Verl
Barbara
Menne
Verwaltung
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8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag
8 bis 12.30 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
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Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.
- Barbara.Menne@verl.de
Müjde
Özden
Soziales
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- Muejde.Oezden@verl.de
Stefanie
Druffel
- Stefanie.Druffel@verl.de
Sabine
Berning
Verwaltung
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Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.
- Sabine.Berning@verl.de
Sandra
Hasenbein
Verwaltung
Montag
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- Sandra.Hasenbein@verl.de
Silvia
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Nicole
Seggelmann
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Ramush
Cakaj
- Ramush.Cakaj@verl.de
Mustafa
Haroglu
- mustafa.haroglu@verl.de
Arbeitslosengeld II
Leistungen des Jobcenters: Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“
Für Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) ist ausschließlich das Jobcenter Kreis Gütersloh zuständig.
Die als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV bezeichnete Sozialleistung richtet sich in erster Linie an Arbeitssuchende, die mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein können und keinen oder einen geringen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben. Auch Geringverdiener können einen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben.
Erstanträge müssen immer in Gütersloh gestellt werden und sind auch online möglich:
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