Auskunft aus dem Melderegister nach § 44 Bundesmeldegesetz
Das Einwohnermeldeamt darf auf Nachfrage bei begründetem Interesse Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Nach dem Bundesmeldegesetz, welches am 01.11.2015 in Kraft getreten ist, ist eine solche Auskunft nur noch mit schriftlich begründetem Interesse möglich.
Ebenfalls wird die Auskunftsanfrage aufgehoben und im Melderegister gespeichert.
Kosten
11,00 €
Was muss ich mitbringen?
Personalausweis oder Pass
Formulare
- Einwilligung Werbung und Adresshandel
Einwilligung zur Weitergabe der Daten zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels
- Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
- Auskunft aus dem Melderegister
Auskunft aus dem Melderegister nach § 44 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Bürgerservice
Raum Foyer
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Dienstag: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Mittwoch: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Donnerstag: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Freitag: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Samstag: | geschlossen |
Sonntag: | geschlossen |