- Anschrift
- 001Paderborner Str. 533415Verl
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Dienstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Mittwoch
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Donnerstag
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Freitag
8 bis 12.30 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Buergerservice@verl.de
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Barbara
Menne
Verwaltung
Montag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag
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Freitag
8 bis 12.30 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.
- Barbara.Menne@verl.de
Müjde
Özden
Soziales
Montag
8.00 - 12.30 Uhr & 14.00 - 16.30 Uhr
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Freitag
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- Muejde.Oezden@verl.de
Stefanie
Druffel
- Stefanie.Druffel@verl.de
Sabine
Berning
Verwaltung
Montag
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Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.
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Sandra
Hasenbein
Verwaltung
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Silvia
Klöpper
Verwaltung
Montag
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Nicole
Seggelmann
Verwaltung
Montag
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Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.
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Ramush
Cakaj
- Ramush.Cakaj@verl.de
Mustafa
Haroglu
- mustafa.haroglu@verl.de
Ausländerangelegenheiten
Zuständigkeiten für Aufenthaltsgenehmigungen, Duldungen etc.
Bereits seit dem Jahr 2011 hat der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) im Kreditkartenformat den herkömmliche Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte sowie den Ausweisersatz in Papierform abgelöst.
Die Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung beim Kreis Gütersloh. Dazu zählen
- die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis sowie
- die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (nach dem Aufenthaltsgesetz),
- die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte (nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU) sowie die Aufenthaltserlaubnis für Angehörige der Schweiz (nach dem Abkommen der EU mit der Schweiz).
Auch die Abholung der Aufenthaltskarten erfolgt beim Kreis Gütersloh.
Die Stadt Verl ist weiterhin Ihr Ansprechpartner für die Beantragung von
- Duldungen und Aufenthaltsgestattungen sowie
- Visumsverlängerungen oder Reiseausweisen.
Formulare
- Besuchseinladungen von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland (Verpflichtungserklärung)
Welche Behörde erteilt Besuchsvisa?
Die Erteilung von Visa erfolgt durch die Deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften/Konsulate). Ein Visum muss dort von der Person beantragt werden, die nach Deutschland einreisen möchte.
Zum Verfahren
Was müssen Sie als Einlader (Verpflichtungsgeber) tun?
Sie müssen zunächst - nach vorheriger Terminvereinbarung - persönlich hier bei der Ausländerbehörde vorsprechen und eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 des Aufenthaltsgesetzes abgeben. Damit verpflichten Sie sich, sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Gastes - einschließlich Kosten der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit sowie für eventuell anfallende Ausreisekosten - aufgewendet werden müssen.
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie als Einlader einer solchen Verpflichtung nachkommen können ("Bonitätsprüfung").
Wenn die Prüfung positiv verläuft, händigt die Ausländerbehörde dem Einlader das Original der Verpflichtungserklärung aus. Dieses ist dann dem Gast zu übersenden, da es - zusammen mit einer Kopie - bei der Deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden muss, um das gewünschte Visum zu beantragen. Die Übersendung per Post sollte aus Sicherheitsgründen per Einschreiben gegen Rückschein (EgR) erfolgen.
- Besuchseinladungen von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland
Besuchseinladungen von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland
*MERKBLATT*
Links
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Bürgerservice
Raum Foyer
Paderborner Str. 5
33415 Verl
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Dienstag: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr |
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