Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II

Genehmigung eines privaten Feuerwerkes

Unter Feuerwerkskörpern der Klasse II wird das sogenannte Klein- oder Silvesterfeuerwerk verstanden.

Im Gegensatz zu Feuerwerkskörpern der Klassen III und IV, die ausgebildeten Pyrotechnikern vorbehalten sind, darf dieses Feuerwerk auch von volljährigen Privatpersonen abgebrannt werden. Außerhalb des Jahreswechsels am 31.12. beziehungsweise 01.01. ist dafür jedoch eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Alle Informationen zur Antragstellung sowie das Antragsformular finden Sie unten auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Dauer des Feuerwerkes auf zehn Minuten begrenzt ist. Darüber hinaus muss das private Feuerwerk außerhalb des Jahreswechsels nach dem Landesimmissionsschutzgesetz spätestens zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:

vom 01.11. bis Beginn der MESZ*   um 22:00 Uhr

mit Beginn der MESZ* bis 30.04.     um 22:30 Uhr

vom 01.05. bis zum 31.07.               um 23:00 Uhr

vom 01.08. bis 30.10.                       um 22:30 Uhr

*MESZ = Mitteleuropäische Sommerzeit

 

 

 

 

 

 

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Feuerwerk genehmigen lassen

Kosten

Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 31,00 Euro erhoben.

Was muss ich mitbringen?

Die folgenen Unterlagen sind erforderlich:

   - Antrag

   - Lageplan 

   - schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers

Bearbeitungsdauer

Die notwendigen Unterlagen sind spätestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung einzureichen, um eine rechtzeitige Genehmigung zu gewährleisten.

Formulare

Ihr Kontakt bei der Stadt Verl

Thomas Danzi
Raum: 142
Telefon: 05246 / 961-171
E-Mail: Thomas.Danzi@­verl.de
Rathaus
Raum 142
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag
Montag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag:8 bis 12.30 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.

Zuständige Abteilungen