Mögliche Ausnahmen von der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Verl kann in bestimmten Fällen Ausnahmen von den Vorschriften der StVO genehmigen.
Darunter fallen unter anderem Ausnahmen von der Gurt- und Helmpflicht aus medizinischen Gründen. Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Auch zu dem Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden: zum Beispiel, wenn Stände, Paletten oder Container auf einem Gehweg oder Parkstreifen aufgestellt beziehungsweise zwischengelagert werden sollen. (Bitte beachten Sie bezüglich der Absicherung von Baustellen zusätzlich den Menüpunkt „Arbeitsstellen“.)
Ob eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Verl zu klären. Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen gern zur Verfügung.
- Anschrift
- 001Paderborner Str. 533415Verl
Andrea
Majhenic
Verwaltung
Montag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag
8 bis 12.30 Uhr
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geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.
- Andrea.Majhenic@verl.de
Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Mögliche Ausnahmen von der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Verl kann in bestimmten Fällen Ausnahmen von den Vorschriften der StVO genehmigen.
Darunter fallen unter anderem Ausnahmen von der Gurt- und Helmpflicht aus medizinischen Gründen. Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Auch zu dem Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden: zum Beispiel, wenn Stände, Paletten oder Container auf einem Gehweg oder Parkstreifen aufgestellt beziehungsweise zwischengelagert werden sollen. (Bitte beachten Sie bezüglich der Absicherung von Baustellen zusätzlich den Menüpunkt „Arbeitsstellen“.)
Ob eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Verl zu klären. Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Formulare
- Antrag Verkehrshindernis
Antragsformular für die Aufstellung von Verkehrshindernissen
- Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht
Antragsformular für eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht, einen Gurt anzulegen bzw. einen Helm zu tragen
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Andrea Majhenic
Raum 138
Paderborner Str. 5
33415 Verl
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