Kfz-Abmeldungen in Verl
Mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) im Jahr 2007 ist die Unterscheidung zwischen der vorübergehenden und endgültigen Stilllegung von Fahrzeugen entfallen: Es gilt nur noch die "Außerbetriebsetzung", die Sie bei Vorliegen aller Unterlagen (s. u.) bequem bei der Stadt Verl veranlassen können.
Die Kennzeichen sind nach der Außerbetriebsetzung wieder zur Vergabe durch die Zulassungsbehörde frei, sofern sie nicht direkt für das betroffene Fahrzeug oder für denselben Halter reserviert werden. Zwei- oder dreistellige Kennzeichen können dabei nur für dasselbe Fahrzeug reserviert werden.
Die Reservierung erfolgt für ein Jahr. Bei Außerbetriebsetzungen mit auswärtigem Kennzeichen ist eine Reservierung dieses Kennzeichens nicht möglich. Ist in einem solchen Fall eine Reservierung gewünscht, so muss die Außerbetriebsetzung bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde erfolgen.
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
- bei Außerbetriebsetzung eines Wechselkennzeichens ist nur der fahrzeugbezogene Teil (kleiner Teil) zur Entstempelung vorzulegen. Soweit aber nur noch ein Fahrzeug dem Wechselkennzeichen zugeordnet ist, muss zur Außerbetriebsetzung auch der gemeinsame (große) Teil des Wechselkennzeichens vorgelegt werden.
Bei unvollständigen Unterlagen (z. B. fehlender Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I) ist die Außerbetriebsetzung nur beim Straßenverkehrsamt in Gütersloh möglich.
Gebühren | |
Außerbetriebsetzung | 7,50 Euro |
Kennzeichenreservierung | 2,60 Euro |
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- 001Paderborner Str. 533415Verl
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Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen
Kfz-Abmeldungen in Verl
Mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) im Jahr 2007 ist die Unterscheidung zwischen der vorübergehenden und endgültigen Stilllegung von Fahrzeugen entfallen: Es gilt nur noch die "Außerbetriebsetzung", die Sie bei Vorliegen aller Unterlagen (s. u.) bequem bei der Stadt Verl veranlassen können.
Die Kennzeichen sind nach der Außerbetriebsetzung wieder zur Vergabe durch die Zulassungsbehörde frei, sofern sie nicht direkt für das betroffene Fahrzeug oder für denselben Halter reserviert werden. Zwei- oder dreistellige Kennzeichen können dabei nur für dasselbe Fahrzeug reserviert werden.
Die Reservierung erfolgt für ein Jahr. Bei Außerbetriebsetzungen mit auswärtigem Kennzeichen ist eine Reservierung dieses Kennzeichens nicht möglich. Ist in einem solchen Fall eine Reservierung gewünscht, so muss die Außerbetriebsetzung bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde erfolgen.
Kosten
Gebühren | |
Außerbetriebsetzung | 7,50 Euro |
Kennzeichenreservierung | 2,60 Euro |
Was muss ich mitbringen?
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
- bei Außerbetriebsetzung eines Wechselkennzeichens ist nur der fahrzeugbezogene Teil (kleiner Teil) zur Entstempelung vorzulegen. Soweit aber nur noch ein Fahrzeug dem Wechselkennzeichen zugeordnet ist, muss zur Außerbetriebsetzung auch der gemeinsame (große) Teil des Wechselkennzeichens vorgelegt werden.
Bei unvollständigen Unterlagen (z. B. fehlender Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I) ist die Außerbetriebsetzung nur beim Straßenverkehrsamt in Gütersloh möglich.
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