Beglaubigung von Kopien im Bürgerservice
Kopien von Zeugnissen, Personalausweisen oder Reisepässen sowie weiteren Schriftstücken können Sie im Bürgerservice der Stadt Verl beglaubigen lassen.
Die Beglaubigung von sogenannten "Personenstandsurkunden", beispielsweise Geburts- und Heiratsurkunden, darf dagegen nur das zuständige Standesamt vornehmen.
- Original des zu beglaubigenden Schriftstückes
- ggfs. Personalausweis/Reisepass, wenn dessen Kopie beglaubigt werden soll
- bei Beglaubigungen für Behörden (Städte, Universitäten, Fachhochschulen, Schulen etc.) ist die genaue Angabe der Behörde erforderlich
- 1,50 € pro beglaubigtem Schriftstück
- (einige Beglaubigungen sind gebührenfrei, z. B. die Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisenrenten, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen oder die Rentenversicherung)
- Kopien 0,50 € (A 4) bzw. 0,75 € (A 3), pro bedruckter Seite
- Kopien für die Vorlage bei der Rentenversicherung sind gebührenfrei
- Anschrift
- 001Paderborner Str. 533415Verl
Bürgerservice
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Montag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Dienstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Mittwoch
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Freitag
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Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Buergerservice@verl.de
Beglaubigung von Zeugnissen und anderen Schriftstücken
Beglaubigung von Kopien im Bürgerservice
Kopien von Zeugnissen, Personalausweisen oder Reisepässen sowie weiteren Schriftstücken können Sie im Bürgerservice der Stadt Verl beglaubigen lassen.
Die Beglaubigung von sogenannten "Personenstandsurkunden", beispielsweise Geburts- und Heiratsurkunden, darf dagegen nur das zuständige Standesamt vornehmen.
Kosten
- 1,50 € pro beglaubigtem Schriftstück
- (einige Beglaubigungen sind gebührenfrei, z. B. die Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisenrenten, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen oder die Rentenversicherung)
- Kopien 0,50 € (A 4) bzw. 0,75 € (A 3), pro bedruckter Seite
- Kopien für die Vorlage bei der Rentenversicherung sind gebührenfrei
Was muss ich mitbringen?
- Original des zu beglaubigenden Schriftstückes
- ggfs. Personalausweis/Reisepass, wenn dessen Kopie beglaubigt werden soll
- bei Beglaubigungen für Behörden (Städte, Universitäten, Fachhochschulen, Schulen etc.) ist die genaue Angabe der Behörde erforderlich
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Bürgerservice
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Paderborner Str. 5
33415 Verl
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Montag: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr |
Dienstag: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr |
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