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- 001Paderborner Str. 533415Verl
Markus
Hötte
Verwaltung
Montag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
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Freitag
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geschlossen
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Freitext
Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.
- Markus.Hoette@verl.de
Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Die Betreiber von Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ihre Anlagen entleeren zu lassen. Die Pflicht zur Entleerung obliegt im Normalfall der Stadt Verl, die sich einer Firma bedient. Abflusslose Gruben werden je nach Größe, Anzahl der Bewohner und Zustand der Anlage mehrmals jährlich entleert, Kleinkläranlagen werden im Normalfall einmal jährlich geleert, wobei die gesamte Anlage und die erste Kammer im Wechsel geleert werden.
Aktuelle Gebührensätze für die Entsorgung durch die Stadt Verl:
2019:
23,00 €/m³ für Abwasser aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen (2. und 3. Kammer) 31,00 €/m³ für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen (1. Kammer)
Die Abwasserbeseitigungspflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf den Eigentümer übertragen werden. Hierzu ist vom Eigentümer ein entsprechender Antrag zu stellen. Das Antragsformular kann im Rathaus, Zimmer 217 abgeholt werden.
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Markus Hötte
Raum 217 (2. OG)
Paderborner Str. 5
33415 Verl
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