Die An-, Ab- und Ummeldung von Gewerbebetrieben in Verl
Die Gewerbeordnung legt fest, dass jede gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden muss, in der das Unternehmen ansässig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gewerbe hauptberuflich oder im Nebenerwerb ausgeübt wird.
Die An- oder Abmeldung Ihres Gewerbes in Verl beziehungsweise dessen Ummeldung bei Umzug innerhalb der Stadt oder Änderung der Tätigkeit können Sie im Fachbereich Sicherheit und Ordnung – Gewerbe vornehmen.
Einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen und anfallende Kosten sowie die benötigten Formulare finden Sie hier.
Über folgenden Link können Sie Ihre Gewerbemeldungen auf Wunsch auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vornehmen: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege
Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden:
Sollten Bedenken bei der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden auftreten, die einer weiteren Ausübung seiner Tätigkeit entgegenstehen könnten, so werden diese Hinweise an den Kreis Gütersloh weitergeleitet. Dort erfolgt die eingehende Prüfung sowie bei Bedarf die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens.
Für die Gewerbeanmeldung:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei eingetragenen Firmen den Handelsregisterauszug oder, wenn der Eintrag im Handelsregister noch nicht erfolgt ist, den Gesellschaftervertrag
- die Handwerkskarte, falls ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist
Für die Gewerbeum- oder -abmeldung:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Die Gebühr beträgt für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften 26,00 Euro.
Für juristische Personen beträgt die Gebühr 33,00 Euro. Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen 13,00 Euro.
Die An-, Ab- und Ummeldung von Gewerbebetrieben in Verl
Die Gewerbeordnung legt fest, dass jede gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden muss, in der das Unternehmen ansässig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gewerbe hauptberuflich oder im Nebenerwerb ausgeübt wird.
Die An- oder Abmeldung Ihres Gewerbes in Verl beziehungsweise dessen Ummeldung bei Umzug innerhalb der Stadt oder Änderung der Tätigkeit können Sie im Fachbereich Sicherheit und Ordnung – Gewerbe vornehmen.
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Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden:
Sollten Bedenken bei der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden auftreten, die einer weiteren Ausübung seiner Tätigkeit entgegenstehen könnten, so werden diese Hinweise an den Kreis Gütersloh weitergeleitet. Dort erfolgt die eingehende Prüfung sowie bei Bedarf die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens.
Für die Gewerbeanmeldung:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei eingetragenen Firmen den Handelsregisterauszug oder, wenn der Eintrag im Handelsregister noch nicht erfolgt ist, den Gesellschaftervertrag
- die Handwerkskarte, falls ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist
Für die Gewerbeum- oder -abmeldung:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Die Gebühr beträgt für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften 26,00 Euro.
Für juristische Personen beträgt die Gebühr 33,00 Euro. Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen 13,00 Euro.
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Die Gewerbeordnung legt fest, dass jede gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden muss, in der das Unternehmen ansässig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gewerbe hauptberuflich oder im Nebenerwerb ausgeübt wird.
Die An- oder Abmeldung Ihres Gewerbes in Verl beziehungsweise dessen Ummeldung bei Umzug innerhalb der Stadt oder Änderung der Tätigkeit können Sie im Fachbereich Sicherheit und Ordnung – Gewerbe vornehmen.
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Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden:
Sollten Bedenken bei der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden auftreten, die einer weiteren Ausübung seiner Tätigkeit entgegenstehen könnten, so werden diese Hinweise an den Kreis Gütersloh weitergeleitet. Dort erfolgt die eingehende Prüfung sowie bei Bedarf die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens.
Für die Gewerbeanmeldung:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei eingetragenen Firmen den Handelsregisterauszug oder, wenn der Eintrag im Handelsregister noch nicht erfolgt ist, den Gesellschaftervertrag
- die Handwerkskarte, falls ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist
Für die Gewerbeum- oder -abmeldung:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Die Gebühr beträgt für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften 26,00 Euro.
Für juristische Personen beträgt die Gebühr 33,00 Euro. Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen 13,00 Euro.
Die An-, Ab- und Ummeldung von Gewerbebetrieben in Verl
Die Gewerbeordnung legt fest, dass jede gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden muss, in der das Unternehmen ansässig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gewerbe hauptberuflich oder im Nebenerwerb ausgeübt wird.
Die An- oder Abmeldung Ihres Gewerbes in Verl beziehungsweise dessen Ummeldung bei Umzug innerhalb der Stadt oder Änderung der Tätigkeit können Sie im Fachbereich Sicherheit und Ordnung – Gewerbe vornehmen.
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Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden:
Sollten Bedenken bei der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden auftreten, die einer weiteren Ausübung seiner Tätigkeit entgegenstehen könnten, so werden diese Hinweise an den Kreis Gütersloh weitergeleitet. Dort erfolgt die eingehende Prüfung sowie bei Bedarf die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens.
Für die Gewerbeanmeldung:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei eingetragenen Firmen den Handelsregisterauszug oder, wenn der Eintrag im Handelsregister noch nicht erfolgt ist, den Gesellschaftervertrag
- die Handwerkskarte, falls ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist
Für die Gewerbeum- oder -abmeldung:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Die Gebühr beträgt für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften 26,00 Euro.
Für juristische Personen beträgt die Gebühr 33,00 Euro. Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen 13,00 Euro.
Die An-, Ab- und Ummeldung von Gewerbebetrieben in Verl
Die Gewerbeordnung legt fest, dass jede gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden muss, in der das Unternehmen ansässig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gewerbe hauptberuflich oder im Nebenerwerb ausgeübt wird.
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Sollten Bedenken bei der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden auftreten, die einer weiteren Ausübung seiner Tätigkeit entgegenstehen könnten, so werden diese Hinweise an den Kreis Gütersloh weitergeleitet. Dort erfolgt die eingehende Prüfung sowie bei Bedarf die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens.
Für die Gewerbeanmeldung:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei eingetragenen Firmen den Handelsregisterauszug oder, wenn der Eintrag im Handelsregister noch nicht erfolgt ist, den Gesellschaftervertrag
- die Handwerkskarte, falls ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist
Für die Gewerbeum- oder -abmeldung:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Die Gebühr beträgt für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften 26,00 Euro.
Für juristische Personen beträgt die Gebühr 33,00 Euro. Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen 13,00 Euro.
- Anschrift
- 001Paderborner Str. 533415Verl
Thomas
Danzi
Verwaltung
Montag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitext
Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.
- Thomas.Danzi@verl.de
Gewerbebetrieb an-, ab- und ummelden
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Die Gewerbeordnung legt fest, dass jede gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden muss, in der das Unternehmen ansässig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gewerbe hauptberuflich oder im Nebenerwerb ausgeübt wird.
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Kosten
Die Gebühr beträgt für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften 26,00 Euro.
Für juristische Personen beträgt die Gebühr 33,00 Euro. Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen 13,00 Euro.
Was muss ich mitbringen?
Für die Gewerbeanmeldung:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei eingetragenen Firmen den Handelsregisterauszug oder, wenn der Eintrag im Handelsregister noch nicht erfolgt ist, den Gesellschaftervertrag
- die Handwerkskarte, falls ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist
Für die Gewerbeum- oder -abmeldung:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Weitere Medien
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Thomas Danzi
Raum 142
Paderborner Str. 5
33415 Verl
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Dienstag: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr |
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