Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Im Fachbereich Soziales werden in Raum 237 und 238 Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) entgegengenommen und bearbeitet.
Zuständigkeit:
Buchstaben A - E | Frau Berning |
Buchstaben F - Z | Frau Klöpper |
Sofern kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe gewährt werden, wenn eigene oder sonst verfügbare Mittel nicht ausreichen oder fehlen, um den notwendigen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Sie dient also der Existenzsicherung und wird in Form von laufenden Leistungen und einmaligen Beihilfen gewährt.
Vorrangig wird der volle Einsatz des Einkommens und des Vermögens verlangt.
Auch werden die gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen von
1. Ehegatten untereinander
2. geschiedenen Ehegatten untereinander
3. Eltern gegenüber Kindern und umgekehrt
geprüft.
Die Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt wird durch eine Gegenüberstellung des Bedarfs und des Einkommens ermittelt.
Zum Einkommen gehören alle verfügbaren Mittel.
Der Bedarf setzt sich zusammen aus dem Regelsatz (ggfls. dem Mehrbedarf), Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung, sofern die bewohnte Wohnung angemessen ist.
Auch einmalige Beihilfen können für bestimmte Zwecke gewährt werden.
Ist absehbar, dass die Sozialhilfegewährung nur von kurzer Dauer (bis zu 6 Monaten) ist, wird den Hilfeempfängern zugemutet, die Sozialhilfe in Form eines rückzahlbaren Darlehens anzunehmen. Haushaltsmitglieder können dabei als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.
Grundsatz der Sozialhilfe ist das Prinzip des Nachrangs. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, insbesondere Angehörigen erhält.
Durch Beratung und Unterstützung des Sozialamtes wird daher versucht, von vornherein eine Sozialhilfebedürftigkeit zu vermeiden bzw. eine eingetretene Bedürftigkeit kurzfristig zu überwinden.
Die Hilfe des Schuldnerberaters Herrn Johner (Tel. 05246 /7986) wird dabei ggfls. in Anspruch genommen.
Formulare
Weitere Medien
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Sabine Berning
Raum 238
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr |
Mittwoch: | Geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr |
Silvia Klöpper
Raum 239
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 16:30 Uhr |
Dienstag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 16:30 Uhr |
Mittwoch: | Geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr |