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Thomas
Danzi
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Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.
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Hundeanmeldung gemäß Landeshundegesetz
Anmeldung von Hunden nach Landeshundegesetz
Das 2003 in Kraft getretene Landeshundegesetz (LHundG NRW) legt fest, dass die Haltung bestimmter "großer" Hunde unverzüglich beim zuständigen Fachbereich Sicherheit/Ordnung angezeigt werden muss.
Als "große Hunde" gemäß § 11 des Landeshundegesetzes zählen dabei alle Hunde, die eine Schulter- beziehungsweise Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg haben oder erreichen.
Die Meldung eines solchen großen Hundes ist gebührenfrei. Ein Formular für die Anmeldung in PDF-Format können Sie sich hier ausdrucken. Bitte beachten Sie außerdem die unten aufgeführten Nachweise, die der Meldung beigefügt werden müssen.
Für die Haltung bestimmter explizit genannter Hunderassen ist darüber hinaus eine offzielle Erlaubnis notwendig, die im Fachbereich Sicherheit/Ordnung der Stadt Verl beantragt werden kann (Formular als PDF-Datei angefügt).
Zu diesen Rassen zählen nach § 10 LHundeG:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu
sowie nach § 3 Abs. 2 des Landeshundegesetzes:
Pit-Bullterrier, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
All diese Rassen müssen grundsätzlich einen Maulkorb tragen, sofern keine durch einen Wesenstest beim Kreis Gütersloh erlangte Befreiung vorliegt.
Für Hunde der Rassen gem. § 3 Absatz 2 wird eine Erlaubnis nur dann erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an einer Haltung besteht.
Voraussetzung für die Erlaubnis zum Halten eines Hundes der in § 3 Abs. 2 und § 10 LHundG genannten Rassen ist, dass die Halterin bzw. der Halter ein Führungszeugnis vorlegt, eine Sachkundeprüfung ablegt und eine Hundehaftpflichtversicherung sowie Mikrochip-Kennzeichnung nachweist. Eine Erlaubnis kann dann nach Prüfung gebührenpflichtig erteilt werden. Die Verwaltungsgebühr für die Entgegennahme der Anzeige beträgt 25,00 Euro.
Die u. g. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Fachbereichs Sicherheit/Ordnung stehen Ihnen gerne für eventuelle Rückfragen zur Verfügung.
Die steuerliche Anmeldung Ihres Hundes können Sie im Bürgerservice im Erdgeschoss vornehmen.
Kosten
Meldung eines "großen Hundes" gemäß § 11 des Landeshundegesetzes: gebührenfrei
Antrag auf Erlaubnis zum Halten eines Hundes der in § 3 Abs. 2 und § 10 LHundG genannten Rassen: 25,00 Euro
Was muss ich mitbringen?
Erforderliche Nachweise für die Meldung großer Hunde nach Landeshundegesetz:
- Nachweis der Sachkunde durch eine 3-jährige Haltung eines großen Hundes vor dem 31.12.2002 oder eine Sachkundeprüfung der Halterin bzw. des Halters bei einem Tierarzt oder durch Vorlage eines gültigen Jagdscheins
- Nachweis einer aktuellen Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip sowie Vorlage der Mikrochip-Nummer
Erforderliche Nachweise für den Antrag einer Erlaubnis zum Halten eines Hundes gemäß § 3 Abs. 2 und § 10 LHundG:
- Vorlage eines Führungszeugnisses
- Absolvierung einer Sachkundeprüfung
- Nachweis einer aktuellen Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip sowie Vorlage der Mikrochip-Nummer
Formulare
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Thomas Danzi
Raum 142
Paderborner Str. 5
33415 Verl
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