Berechnung von Schmutz- und Regenwasser
Schmutzwasser:
Die Schmutzwassergebühr wird anhand der im Vorjahr bezogenen Frischwassermenge berechnet. Die Gebühr beträgt 1,87 Euro/cbm (bis 2021: 1,70 Euro/cbm).
Wird der Wasserbezug nicht durch einen geeichten Wasserzähler gemessen, errechnet sich die Schmutzwassergebühr nach den statistischen Verbräuchen im Stadtgebiet. Sie beträgt in diesem Fall 36 cbm x 1,87 Euro = 67,32 Euro pro Person jährlich.
Die Berechnungsgrundlage bildet die Anzahl der gemeldeten Personen am 15.11. des Vorjahres. Veränderungen nach diesem Stichtag bleiben unberücksichtigt.
Hinweis zu Wasserabzugsmengen (z. B. Gartenwasser):
Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wurden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden. Dafür ist eine Messung des nicht eingeleiteten Wassers notwendig, die etwa durch einen Gartenwasserzähler erfolgen kann.
Informationen zum Einbau und zur Verwendung eines Gartenwasserzählers finden Sie im unten stehenden Hinweisblatt.
Druckrohrentwässerung und Klärschlammentsorgung:
Bei der Druckentwässerung und Klärschlammentsorgung sind einige Besonderheiten zu beachten.
Regenwasser:
Die Gebühr berechnet sich nach der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche. Sie beträgt 0,24 Euro pro qm Fläche.
Berechnung von Schmutz- und Regenwasser
Schmutzwasser:
Die Schmutzwassergebühr wird anhand der im Vorjahr bezogenen Frischwassermenge berechnet. Die Gebühr beträgt 1,87 Euro/cbm (bis 2021: 1,70 Euro/cbm).
Wird der Wasserbezug nicht durch einen geeichten Wasserzähler gemessen, errechnet sich die Schmutzwassergebühr nach den statistischen Verbräuchen im Stadtgebiet. Sie beträgt in diesem Fall 36 cbm x 1,87 Euro = 67,32 Euro pro Person jährlich.
Die Berechnungsgrundlage bildet die Anzahl der gemeldeten Personen am 15.11. des Vorjahres. Veränderungen nach diesem Stichtag bleiben unberücksichtigt.
Hinweis zu Wasserabzugsmengen (z. B. Gartenwasser):
Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wurden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden. Dafür ist eine Messung des nicht eingeleiteten Wassers notwendig, die etwa durch einen Gartenwasserzähler erfolgen kann.
Informationen zum Einbau und zur Verwendung eines Gartenwasserzählers finden Sie im unten stehenden Hinweisblatt.
Druckrohrentwässerung und Klärschlammentsorgung:
Bei der Druckentwässerung und Klärschlammentsorgung sind einige Besonderheiten zu beachten.
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- 001Paderborner Str. 533415Verl
Christin
Dreier
Verwaltung
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Donnerstag
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Freitag
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Sonntag
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Freitext
Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.
- Christin.Dreier@verl.de
Kanalbenutzungsgebühren
Berechnung von Schmutz- und Regenwasser
Schmutzwasser:
Die Schmutzwassergebühr wird anhand der im Vorjahr bezogenen Frischwassermenge berechnet. Die Gebühr beträgt 1,87 Euro/cbm (bis 2021: 1,70 Euro/cbm).
Wird der Wasserbezug nicht durch einen geeichten Wasserzähler gemessen, errechnet sich die Schmutzwassergebühr nach den statistischen Verbräuchen im Stadtgebiet. Sie beträgt in diesem Fall 36 cbm x 1,87 Euro = 67,32 Euro pro Person jährlich.
Die Berechnungsgrundlage bildet die Anzahl der gemeldeten Personen am 15.11. des Vorjahres. Veränderungen nach diesem Stichtag bleiben unberücksichtigt.
Hinweis zu Wasserabzugsmengen (z. B. Gartenwasser):
Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wurden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden. Dafür ist eine Messung des nicht eingeleiteten Wassers notwendig, die etwa durch einen Gartenwasserzähler erfolgen kann.
Informationen zum Einbau und zur Verwendung eines Gartenwasserzählers finden Sie im unten stehenden Hinweisblatt.
Druckrohrentwässerung und Klärschlammentsorgung:
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Regenwasser:
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Rechtsgrundlagen
Formulare
- Anmeldung eines Gartenwasserzählers
Nach § 10 Abs. 3 der Kanalabgabensatzung der Stadt Verl können Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wurden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.
Weitere Medien
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
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Raum 152
Paderborner Str. 5
33415 Verl
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