Kindertageseinrichtungen - Elternbeiträge
Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung in der Stadt Verl besucht, haben Sie einen Elternbeitrag zu den Kosten der Kindertageseinrichtung zu leisten.
Die Höhe dieses Elternbeitrages zur Kindertageseinrichtung ist von Ihrem Einkommen und dem wöchentlichen Betreuungsumfang Ihres Kindes in der Kindertageseinrichtung abhängig.
Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder werden im Rahmen der Kindertagespflege betreut, so ist nur für das Kind, für welches sich der höchste Beitrag ergibt, der Elternbeitrag zu leisten.
Familienpassinhaber erhalten bis einschließlich Stufe 4 der u.a. Elternbeitragstabelle eine Ermäßigung von 50%. Der gültige Familienpass muss vorgelegt oder als Kopie den Einkommensunterlagen beigefügt werden.
Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sind dem Fachbereich Jugend der Stadt Verl unverzüglich mitzuteilen.
Die Elternbeiträge werden für ein Kindergartenjahr als Monatsbeitrag festgesetzt. Das Kindergartenjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Die Beitragspflicht wird durch Schließungszeiten oder verspätete Aufnahmen durch die Eingewöhnung nicht berührt, es ist der Monatsbeitrag zu entrichten.
Die Elternbeiträge ab dem 01.08.2020 stehen als Download auf dieser Seite bereit.
Formulare
- Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen 2021
Diese verbindliche Erklärung zum elternbeitragsrelevantem Einkommen ist zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung, als auch für die Gewährung von Kindertagespflege zwingend erforderlich.
- Merkblatt zum Elternbeitrag zur Kindertageseinrichtung und zur Kindertagespflege
Auf diesem Merkblatt finden Sie Informationen zur Höhe des zu leistenden Elternbeitrages zur Kindertagespflege und zur Kindertageseinrichtung, außerdem zur Berechnung des Elterneinkommens und sonstiges.
- Elternbeiträge
Hier sind die neuen Elternbeiträge ab 01.08.2020 einzusehen.
- Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat
Einzugsermächtigung im SEPA-Verfahren (SEPA-Lastschriftmandat) der Stadtkasse Verl
- Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen 2020
Diese verbindliche Erklärung zum elternbeitragsrelevantem Einkommen ist zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung, als auch für die Gewährung von Kindertagespflege zwingend erforderlich.
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Petra Hildebrandt
Raum 112
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 14.00 - 16.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12:30 Uhr |
Freitag: | - |
Patrick Baltruschat
Raum 113
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Dienstag: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Mittwoch: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Donnerstag: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Freitag: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Samstag: | geschlossen |
Sonntag: | geschlossen |