Kindertagespflege - Informationen für Eltern
Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform, die von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater wahrgenommen wird.
Diese Betreuungsform wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen.Die Kindertagespflege ist ein alternatives gleichberechtigtes Angebot zu den Kindertageseinrichtungen.
Die Informationen für Sie sind in folgende Themenpunkte unterteilt;
1. Was bedeutet Kindertagespflege?
2. Wie kann ich eine Tagespflegeperson finden?
3. Welche Kosten kommen auf mich als Eltern zu, wenn ich mein Kind bei einer
Tagespflegeperson betreuen lasse?
1. Was bedeutet Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege wird von einer qualifizierten Tagespflegeperson ausgeübt. Die Betreuung Ihres Kindes erfolgt dann in den meisten Fällen im Haushalt der Tagespflegeperson. Es kann aber auch eine Betreuung im eigenen Haushalt stattfinden.
Kindertagespflege als familienähnliche Betreuungsform ermöglicht die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse. Die Förderung der sozialen und emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung orientiert sich am einzelnen Kind: an dessen Alter und Entwicklungsstand, an den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie an den Interessen und Bedürfnissen.
In einem überschaubaren Rahmen sollen Kindern also ihrem Entwicklungsstand entsprechende Fördermöglichkeiten durch abwechslungsreiche Anregungen an Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsanreizen angeboten werden. §22 SGB VIII formuliert zudem die Gleichrangigkeit von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Die gemeinsamen Grundsätze der Förderung gliedern sich in die Anforderungen:
- die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern,
- die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen,
- den Eltern helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
2. Wie kann ich eine Tagespflegeperson finden?
Die Vermittlung von Tagespflegepersonen findet in der Stadt Verl beim Droste-Haus, Schillingsweg 11, statt. Dort können Sie einen Fragebogen ausfüllen, um Ihren Betreuungsbedarf bei einer Tagespflegeperson anzumelden. Dieser steht Ihnen aber auch auf dieser Seite als Download zur Verfügung unter "Benötige Tagespflege".
Alle Tagespflegepersonen, die in Verl tätig sind, werden in der Vermittlungskartei des Droste-Hauses aufgenommen. Diese sind entsprechend geprüft und haben, wenn notwendig, eine erteilte Pflegeerlaubnis der Stadt Verl, die dazu berechtigt Kinder in deren Haushalte zu betreuen, zu erziehen und zu bilden.
Vor Beginn der Betreuung sollte mit der Tagespflegeperson ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden. Eine Vorlage der Stadt Verl steht Ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
3. Welche Kosten kommen auf mich als Eltern zu, wenn ich mein Kind bei einer Tagespflegeperson betreuen lasse?
Als Eltern können Sie einen Antrag auf Gewährung von Kindertagespflege bei der Stadt Verl stellen. Somit werden die Pflegegeldzahlungen und evtl. Zuschüsse zu Versicherungen der Tagespflegeperson von der Stadt Verl übernommen. Den Antrag können Sie auf dieser Seite herunterladen. Dem Antrag sind Bescheinigungen der Arbeitgeber über die täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeiten beizufügen.
Die Eltern oder der Elternteil haben sich im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse im Rahmen eines Kostenbeitrages an den Kosten der Kindertagespflege zu beteiligen. Die Höhe des zu leistenden Kostenbeitrages ergibt sich aus der Elternbeitragssatzung der Stadt Verl und ist neben der Einkommenshöhe auch vom Betreuungsumfang abhängig.
Die Elternbeiträge für die Kindertagespflege werden analog zu den Bestimmungen über die Festsetzung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen ermittelt.
Die Elternbeiträge ab dem 01.08.2020 stehen als Download auf dieser Seite bereit.
Weitere Informationen zur Kindertagespflege finden Sie unter:
http://handbuch-kindertagespflege.de
Formulare
- Elternbeiträge ab 08.2021
Hier finden Sie die Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2021.
- Benötige Kindertagespflege
Dieses Formular können Sie zum Droste-Haus schicken oder einreichen, wenn Sie eine Tagespflegeperson suchen.
- Antrag auf Gewährung von Kindertagespflege ab 01.08.2016
Dieser Antrag ist für die Gewährung von Kindertagespflege ab dem 01.08.2016 zu verwenden.
- Antrag auf weitere Gewährung von Kindertagespflege
Dieser Antrag ist zu stellen, wenn eine bereits bestehende Gewährung von Kindertagespflege verlängert bzw. geändert wird.
- Elternbeiträge 2020/2021
Hier sind die neuen Elternbeiträge ab 01.08.2020 einzusehen.
- Merkblatt zum Elternbeitrag zur Kindertageseinrichtung und zur Kindertagespflege
Auf diesem Merkblatt finden Sie Informationen zur Höhe des zu leistenden Elternbeitrages zur Kindertagespflege und zur Kindertageseinrichtung, außerdem zur Berechnung des Elterneinkommens und sonstiges.
- Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen 2020
Diese verbindliche Erklärung zum elternbeitragsrelevantem Einkommen ist zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung, als auch für die Gewährung von Kindertagespflege zwingend erforderlich.
- Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen 2021
Diese verbindliche Erklärung zum elternbeitragsrelevantem Einkommen ist zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung, als auch für die Gewährung von Kindertagespflege zwingend erforderlich.
- Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat
Einzugsermächtigung im SEPA-Verfahren (SEPA-Lastschriftmandat) der Stadtkasse Verl
- Muster zu einem Betreuungsvertrag in der Kindertagespflege
Die Stadt Verl stellt ein Muster zu einem Betreuungsvertrag in der Kindertagespflege zur Verfügung.
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Marion Leinkenjost
Raum 112
Paderborner Str. 5
33415 Verl
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Montag: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
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