Kompost

Kompost:

Komposttonnen/Abfuhr/Gebühren:
 
Die Komposttonnenabfuhr erfolgt in der Stadt Verl 14-tägig durch die grünen Komposttonnen.
Diese stehen in den Größen 80 l und 120 l zur Verfügung.
Die Komposttonnengröße ist von den Grundstückseigentümern frei wählbar. Es muss jedoch ausreichend Behältervolumen zur Verfügung stehen, um die regelmäßig anfallenden Abfälle aufnehmen zu können. Wenn dieses offensichtlich nicht gewährleistet ist, schreibt die Abfallsatzung vor, dass zusätzliches Behältervolumen zugewiesen werden muss. Das wäre dann der Fall, wenn Abfälle regelmäßig in die Komposttonnen eingestampft werden oder diese regelmäßig überquellen. Zudem muss auf jedem zu Wohnzwecken genutzten Grundstück mindestens eine Komposttonne zur Verfügung stehen (Anschluss- und Benutzungszwang).

Eigenkompostierung:

Eigenkompostierer können sich vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Komposttonne befreien lassen, wenn sie nachvollziehbar und schlüssig darlegen, dass sie nicht nur willens, sondern auch fachlich und technisch in der Lage sind, alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Stoffe ordnungsgemäß und schadlos so zu behandeln, dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere durch Gerüche und Siedlungs-ungeziefer (z.B. Ratten), nicht entsteht.

Abfuhrplan und Bezirkseinteilung:

Die Abfuhrzeiten und Bezirkseinteilungen finden Sie  im Umweltkalender der Statd Verl unten auf dieser Seite.

Abfallgemeinschaften:

Es besteht die Möglichkeit, eine Abfallgemeinschaft mit den direkten Grundstücksnachbarn zu bilden. Durch die gemeinsame Nutzung der Komposttonne können dann die anfallenden Abfallgebühren reduziert werden. Dazu muss die gewünschte Abfallgemeinschaft im Bürgerservice beantragt werden.

Herausstellen der Tonnen / Seitenladertechnik:

Seit dem 01.07.2000 erfolgt aus Kostengründen die Leerung der Abfallbehälter durch ein Müllfahrzeug mit Seitenladertechnik im Ein-Mann-Betrieb. Damit der Arm des Seitenladers Ihre zur Leerung bereit gestellte Komposttonne greifen kann, muss diese möglichst dicht am Fahrbahnrand (ohne jedoch den Verkehr zu behindern) aufgestellt werden. Zudem muss der Griff des Abfallbehälters vom Fahrbahnrand weg zeigen. Anliegerstraßen werden zudem oftmals nur einseitig vom Müllfahrzeug angefahren, so dass hier alle Abfallbehälter auch nur auf einer Straßenseite geleert werden. Welche Seite dieses in Ihrem Fall ist, erkennen Sie leicht an bereits herausgestellten Mülltonnen.

Welche Abfälle gehören in die Komposttonne?

Verunreinigungen in der Komposttonne durch Plastiktüten, Asche, Hygieneartikel usw. müssen um jeden Preis verhindert werden, weil sie die weitere Verwendung zum Fertigkompost behindern. Die getrennte Erfassung der organischen Abfälle aus Küche und Garten ist nur dann sinnvoll, wenn aus diesen Abfällen hochwertiger Fertigkompost produziert werden kann, welcher dann auch wieder im Garten oder auf landwirtschaftlichen Flächen Verwendung findet. Werden über die grünen Komposttonnen jedoch zuviele Störstoffe miteingesammelt ist eine Weiterverarbeitung sehr problematisch, wenn nicht sogar unmöglich. Besonders störend wirken Plastiktüten, welche im Kompostierungsprozess zerkleinert werden, die Rottephase i. d. R. überstehen und dann im Fertigkompost sichtbar sind. Welcher Gartenbesitzer wird dann diesen Kompost nutzen? Aus diesem Grund wird jede Ladung der Müllfahrzeuge am Kompostwerk auf Störstoffe überprüft und bonitiert. Sind zuviele Störstoffe enthalten, wird die gesamte Ladung wieder aufgeladen und zur Restmülldeponie gefahren.

In die Komposttonne gehören:

Speisereste, auch gekochte Lebensmittel, Obst- und Gemüsereste, Eierschalen, Blumen, Blumenerde, Papiertaschentücher, Vogelsand und alle Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub und Strauchschnitt.

Nicht hinein gehören:

Plastikbeutel (auch dann nicht, wenn sie "angeblich" kompostierbar sind), Einwegwindeln, Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Asche, Schweineknochen, Katzenstreu, Leder, Verbandsstoffe, Kehricht usw.

Weitere Entsorgungswege für organische Abfälle:

Fallen einmal größere Mengen organischer Abfälle an, stehen hierfür 4 weitere Entsorgungswege zur Verfügung:

1. Im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Verl können Beistellsäcke erworben und bei der nächsten Müllabfuhr neben die Komposttonnen gelegt werden.

2. An jedem Freitag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage) können Gartenabfälle am ehemaligen Bornholter Klärwerk, Marienstraße entsorgt werden. Die Strauchschnittabgabe ist hier bis zur Menge eines Pkw-Anhängers kostenlos; Rasenschnitt und Laub muss mit 5 €/Fasungsvermögen eines Pkw-Kofferraumes bezahlt werden.

3. Täglich von 8.00-16.00 Uhr und samstags von 9.00-12.00 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage) können kompostierbare Abfälle am Kompostwerk Gütersloh (Kompotec), Am Stellbrink 25, gebührenpflichtig abgegeben werden.

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Raum: 250
Telefon: 05246 / 961-223
E-Mail: Dr.Kurt.Peitzmeier@­verl.de
Rathaus
Raum 250
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33415 Verl
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Montag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag:8 bis 12.30 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.

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