Die amtliche Meldebescheinigung: Ausstellung und Kosten
Meldebescheinigungen nach § 18 Bundesmeldegesetz werden beispielsweise zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen benötigt.
Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung einer Meldebestätigung an Ihren Bürgerservice der Stadt Verl. Alle Informationen zu den Kosten sowie mitzubringenden Unterlagen finden Sie hier.
- Personalausweis, Reisepass oder sonstige Ausweisdokumente
- Wenn Sie eine Meldebescheinigung für eine andere Person abholen möchten, bringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht sowie den Ausweis oder Reisepass des Betroffenen (im Original) mit.
- 9,00 Euro
- die Ausstellung einer Meldebescheingung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung ist kostenfrei.
- weitere Gebührenbefreiungen sind nicht möglich.
Die amtliche Meldebescheinigung: Ausstellung und Kosten
Meldebescheinigungen nach § 18 Bundesmeldegesetz werden beispielsweise zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen benötigt.
Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung einer Meldebestätigung an Ihren Bürgerservice der Stadt Verl. Alle Informationen zu den Kosten sowie mitzubringenden Unterlagen finden Sie hier.
- Personalausweis, Reisepass oder sonstige Ausweisdokumente
- Wenn Sie eine Meldebescheinigung für eine andere Person abholen möchten, bringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht sowie den Ausweis oder Reisepass des Betroffenen (im Original) mit.
- 9,00 Euro
- die Ausstellung einer Meldebescheingung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung ist kostenfrei.
- weitere Gebührenbefreiungen sind nicht möglich.
Die amtliche Meldebescheinigung: Ausstellung und Kosten
Meldebescheinigungen nach § 18 Bundesmeldegesetz werden beispielsweise zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen benötigt.
Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung einer Meldebestätigung an Ihren Bürgerservice der Stadt Verl. Alle Informationen zu den Kosten sowie mitzubringenden Unterlagen finden Sie hier.
- Personalausweis, Reisepass oder sonstige Ausweisdokumente
- Wenn Sie eine Meldebescheinigung für eine andere Person abholen möchten, bringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht sowie den Ausweis oder Reisepass des Betroffenen (im Original) mit.
- 9,00 Euro
- die Ausstellung einer Meldebescheingung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung ist kostenfrei.
- weitere Gebührenbefreiungen sind nicht möglich.
Die amtliche Meldebescheinigung: Ausstellung und Kosten
Meldebescheinigungen nach § 18 Bundesmeldegesetz werden beispielsweise zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen benötigt.
Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung einer Meldebestätigung an Ihren Bürgerservice der Stadt Verl. Alle Informationen zu den Kosten sowie mitzubringenden Unterlagen finden Sie hier.
- Personalausweis, Reisepass oder sonstige Ausweisdokumente
- Wenn Sie eine Meldebescheinigung für eine andere Person abholen möchten, bringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht sowie den Ausweis oder Reisepass des Betroffenen (im Original) mit.
- 9,00 Euro
- die Ausstellung einer Meldebescheingung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung ist kostenfrei.
- weitere Gebührenbefreiungen sind nicht möglich.
Die amtliche Meldebescheinigung: Ausstellung und Kosten
Meldebescheinigungen nach § 18 Bundesmeldegesetz werden beispielsweise zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen benötigt.
Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung einer Meldebestätigung an Ihren Bürgerservice der Stadt Verl. Alle Informationen zu den Kosten sowie mitzubringenden Unterlagen finden Sie hier.
- Personalausweis, Reisepass oder sonstige Ausweisdokumente
- Wenn Sie eine Meldebescheinigung für eine andere Person abholen möchten, bringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht sowie den Ausweis oder Reisepass des Betroffenen (im Original) mit.
- 9,00 Euro
- die Ausstellung einer Meldebescheingung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung ist kostenfrei.
- weitere Gebührenbefreiungen sind nicht möglich.
Die amtliche Meldebescheinigung: Ausstellung und Kosten
Meldebescheinigungen nach § 18 Bundesmeldegesetz werden beispielsweise zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen benötigt.
Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung einer Meldebestätigung an Ihren Bürgerservice der Stadt Verl. Alle Informationen zu den Kosten sowie mitzubringenden Unterlagen finden Sie hier.
- Personalausweis, Reisepass oder sonstige Ausweisdokumente
- Wenn Sie eine Meldebescheinigung für eine andere Person abholen möchten, bringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht sowie den Ausweis oder Reisepass des Betroffenen (im Original) mit.
- 9,00 Euro
- die Ausstellung einer Meldebescheingung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung ist kostenfrei.
- weitere Gebührenbefreiungen sind nicht möglich.
- Anschrift
- 001Paderborner Str. 533415Verl
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Dienstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Mittwoch
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Donnerstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 18 Uhr
Freitag
8 bis 12.30 Uhr
Samstag
9.30 bis 12 Uhr
Sonntag
geschlossen
- Buergerservice@verl.de
Meldebescheinigung
Die amtliche Meldebescheinigung: Ausstellung und Kosten
Meldebescheinigungen nach § 18 Bundesmeldegesetz werden beispielsweise zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen benötigt.
Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung einer Meldebestätigung an Ihren Bürgerservice der Stadt Verl. Alle Informationen zu den Kosten sowie mitzubringenden Unterlagen finden Sie hier.
Kosten
- 9,00 Euro
- die Ausstellung einer Meldebescheingung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung ist kostenfrei.
- weitere Gebührenbefreiungen sind nicht möglich.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis, Reisepass oder sonstige Ausweisdokumente
- Wenn Sie eine Meldebescheinigung für eine andere Person abholen möchten, bringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht sowie den Ausweis oder Reisepass des Betroffenen (im Original) mit.
Formulare
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Bürgerservice
Raum Foyer
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag | |
---|---|
Montag: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr |
Dienstag: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr |
Mittwoch: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr |
Donnerstag: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 18 Uhr |
Freitag: | 8 bis 12.30 Uhr |
Samstag: | 9.30 bis 12 Uhr |
Sonntag: | geschlossen |