Polizeiliches Führungszeugnis

Polizeiliche Führungszeugnisse und ihre Verwendung

Je nach Verwendungszweck werden zwei Arten von Führungszeugnissen unterschieden:

  • für private Zwecke (Übersendung an Meldeanschrift)
  • zur Vorlage bei einer Behörde; (Verwendungszweck und genaue Anschrift der Behörde, erforderlich)
  • zur Ausübung von kinder-und jugendnahen Tätigkeiten wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt (für die Beantragung muss zusätzl. ein Nachweis der anfordernden Stelle vorgelegt werden)   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Führungszeugnis

Kosten

13,00 Euro

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle, aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz vorliegen (für eine kinder- und jugendnahe Tätigkeit wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt)
  • beim Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) ist die genaue Anschrift der Behörde anzugeben
  • Beantragung nur persönlich möglich

 

Bearbeitungsdauer

  • ca. 14 Tage
  • bis zu 6 Wochen für Bürger mit europäischer und deutscher, sogenannter doppelter Staatsangehörigkeit (z. B. deutsch-polnisch)

Formulare

Links

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