Start in Arbeit und Ausbildung: Ärztliche Untersuchungen von Jugendlichen
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Jugendliche unter 18 Jahren vor Aufnahme einer Beschäftigung dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Für die dafür erforderliche ärztliche Untersuchung ist im Bürgerservice der Stadt Verl ein Untersuchungsberechtigungsschein erhältlich. Mit diesem Berechtigungsschein kann der Jugendliche zu einem Arzt seiner Wahl oder, falls vorgeschrieben, zu dem jeweiligen Betriebs- oder Werksarzt gehen.
Der UB-Schein stellt die Abrechnungsgrundlage für den behandelnden Arzt dar.
Folgende Untersuchungsberechtigungsscheine können ausgestellt werden :
- für die Erstuntersuchung, d. h. eine Untersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsaufnahme (§§ 32 Abs. 1 JArbSchG)
- für Nachuntersuchungen, d. h. Untersuchungen vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres (§§ 33 Abs. 1 und 34 JArbSchG)
- für außerordentliche Nachuntersuchungen, d. h. für unabhängig von der regelmäßigen Nachuntersuchung vom Arzt zusätzlich angeordnete Nachuntersuchungen (§§ 35 Abs. 1 JArbSchG)
Personalausweis oder Kinderreisepass
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Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Jugendliche unter 18 Jahren vor Aufnahme einer Beschäftigung dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Für die dafür erforderliche ärztliche Untersuchung ist im Bürgerservice der Stadt Verl ein Untersuchungsberechtigungsschein erhältlich. Mit diesem Berechtigungsschein kann der Jugendliche zu einem Arzt seiner Wahl oder, falls vorgeschrieben, zu dem jeweiligen Betriebs- oder Werksarzt gehen.
Der UB-Schein stellt die Abrechnungsgrundlage für den behandelnden Arzt dar.
Folgende Untersuchungsberechtigungsscheine können ausgestellt werden :
- für die Erstuntersuchung, d. h. eine Untersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsaufnahme (§§ 32 Abs. 1 JArbSchG)
- für Nachuntersuchungen, d. h. Untersuchungen vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres (§§ 33 Abs. 1 und 34 JArbSchG)
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- 001Paderborner Str. 533415Verl
Bürgerservice
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geschlossen
- Buergerservice@verl.de
Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
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Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Jugendliche unter 18 Jahren vor Aufnahme einer Beschäftigung dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Für die dafür erforderliche ärztliche Untersuchung ist im Bürgerservice der Stadt Verl ein Untersuchungsberechtigungsschein erhältlich. Mit diesem Berechtigungsschein kann der Jugendliche zu einem Arzt seiner Wahl oder, falls vorgeschrieben, zu dem jeweiligen Betriebs- oder Werksarzt gehen.
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