Der Wohnberechtigungsschein: Ihr Zugang zu gefördertem Wohnraum
Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen zu dürfen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Diesen können Sie gegen eine Gebühr von 10,- Euro bei der Stadt Verl beantragen, sofern Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die zulässige Größe der Wohnung ist abhängig von der Personenzahl.
Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.
Grundsätzlich gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:
- Einzelperson: 20.420,- Euro
- Zwei-Personen-Haushalt: 24.600,- Euro
- Für jede weitere zum Haushalt zählende Person: Erhöhung der Grenze um 5.660,- Euro
- Für jedes kindergeldberechtigte Kind: Erhöhung der Grenze um weitere 740,- Euro
10,00 €
Der Wohnberechtigungsschein: Ihr Zugang zu gefördertem Wohnraum
Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen zu dürfen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Diesen können Sie gegen eine Gebühr von 10,- Euro bei der Stadt Verl beantragen, sofern Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die zulässige Größe der Wohnung ist abhängig von der Personenzahl.
Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.
Grundsätzlich gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:
- Einzelperson: 20.420,- Euro
- Zwei-Personen-Haushalt: 24.600,- Euro
- Für jede weitere zum Haushalt zählende Person: Erhöhung der Grenze um 5.660,- Euro
- Für jedes kindergeldberechtigte Kind: Erhöhung der Grenze um weitere 740,- Euro
10,00 €
- Anschrift
- 001Paderborner Str. 533415Verl
Nicole
Seggelmann
Verwaltung
Montag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag
8 bis 12.30 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.
- Nicole.Seggelmann@verl.de
Stefanie
Druffel
- Stefanie.Druffel@verl.de
Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein: Ihr Zugang zu gefördertem Wohnraum
Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen zu dürfen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Diesen können Sie gegen eine Gebühr von 10,- Euro bei der Stadt Verl beantragen, sofern Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die zulässige Größe der Wohnung ist abhängig von der Personenzahl.
Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.
Grundsätzlich gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:
- Einzelperson: 20.420,- Euro
- Zwei-Personen-Haushalt: 24.600,- Euro
- Für jede weitere zum Haushalt zählende Person: Erhöhung der Grenze um 5.660,- Euro
- Für jedes kindergeldberechtigte Kind: Erhöhung der Grenze um weitere 740,- Euro
Kosten
10,00 €
Was muss ich mitbringen?
Formulare
- Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins / Zinssenkungsantrag NRW-Bank
Ausfüllbarer Antrag auf Wohnberechtigungsbescheinigung und Zinssenkung
- Mietspiegel Stadt Verl
Mietspiegel 2022 für die Stadt Verl
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Nicole Seggelmann
Raum 224
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Mittwoch: | Geschlossen |
Donnerstag: | 08:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Stefanie Druffel
Raum 225
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 16:30 Uhr |
Dienstag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 16:30 Uhr |
Mittwoch: | Geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr |