Wohngeld: Zuschüsse zur Miete oder selbst genutztem Wohneigentum
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“).
Anträge können bei der Wohngeldstelle der Stadt Verl eingereicht werden. Ihre Ansprechpartnerinnen, die benötigten Formulare und viele weitere Infos finden Sie in unserem Formularservice sowie unten auf dieser Seite. Die Anträge können auch direkt am PC ausgefüllt werden.
Über den Wohngeldrechner NRW(Onlinebeantragung) können Interessierte schnell und einfach prüfen, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Die Antragstellung kann auf Wunsch nach der Berechnung direkt über das Online-Tool erfolgen. Die erforderlichen Nachweise reichen Sie bitte per Post, E-Mail oder Fax bei der Stadt Verl ein, siehe Kontaktdaten unten.
Ihre Ansprechpartnerin berät Sie gern zu Ihren individuellen Möglichkeiten und dem weiteren Vorgehen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A bis D | Nicole Seggelmann |
E bis Z | Stefanie Becker |
Welche Unterlagen neben dem Antragsformular einzureichen sind, erfahren Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin oder in der folgenden Übersicht.
Abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation werden zum Beispiel folgende Nachweise benötigt:
- Schwerbehindertenausweis
- Schulbescheinigung Kinder über 16 Jahre
- Studiennachweis bei Studierenden
- Arbeits-/Ausbildungsvertrag
- Aktueller Rentenbescheid (Alters-, Knappschafts-, Witwen/Waisen-, Unfall-, Erwerbsminderungsrente auch von privaten und betrieblichen Rentenversicherungen)
- Lohnabrechnungen/Verdienstbescheinigungen (auch von Minijobs, Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten)
- SGB II-Bescheid, Übergansgeld etc.
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Einkommensteuerbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung)
- Zinseinkünfte
- Unterhaltsvorschussbescheid
- Nachweis über Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge der Unterhaltszahlungen)
- Kinderbetreuungskosten (OGS-Beiträge, Kindergartenbeiträge)
- Bescheid Elterngeld/Mutterschaftsgeld
- Bescheid ALG I
- Bescheid BAföG/BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
- Einkünfte Vermietung/Verpachtung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung
- Eigenheimzulage
- Kaufvertrag Eigenheim/Eigentumswohnung, ggf. Wohnflächenberechnung
- Bescheinigung Aufnahme von Fremdmitteln
- Kontoauszüge der letzten drei Mietzahlungen
- Abgabenbescheid der Stadt (Grundsteuer-Messbetrag)
- Nebenkostenabrechnung (Heiz- und Warmwasserkosten, Haushaltsenergie)
- Erklärung und Nachweise über Vermögen
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Erklärung über die vorhandenen Einkünfte (Formular im Formularservice)
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ausschließlich in Kopie ein. Sollte dies nicht möglich sein, kennzeichnen Sie Ihre Original-Unterlagen bitte entsprechend, sodass wir sie Ihnen per Post zurücksenden können.
Am PC ausfüllbare Wohngeldformulare finden Sie hier:
- Mietzuschuss:
- Lastenzuschuss:
- Anlage Unterhalt:
- Anlage Untervermietung:
- Anlage Kapitaldienst und Bewirtschaftung - bei Lastenzuschuss:
- Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
- Wohngeldantrag Merkblatt (Mietzuschuss)
- Wohngeldantrag (Lastenzuschuss - Eigentum)
- Wohngeldantrag zum Lastenzuschuss Merkblatt (bei Eigentum)
- Wohngeldantrag - Anlage Vermieter
- Wohngeldantrag - Anlage Unterhalt
- Wohngeldantrag - Anlage Untervermietung
- Wohngeldantrag - Anlage bei mehr als 3 Personen im Haushalt
- Mietspiegel Stadt Verl
- Erklärung vorhandene Einkünfte
- Mietpreisbremse
- Datenschutzhinweise
Wohngeld: Zuschüsse zur Miete oder selbst genutztem Wohneigentum
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“).
Anträge können bei der Wohngeldstelle der Stadt Verl eingereicht werden. Ihre Ansprechpartnerinnen, die benötigten Formulare und viele weitere Infos finden Sie in unserem Formularservice sowie unten auf dieser Seite. Die Anträge können auch direkt am PC ausgefüllt werden.
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A bis D | Nicole Seggelmann |
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Abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation werden zum Beispiel folgende Nachweise benötigt:
- Schwerbehindertenausweis
- Schulbescheinigung Kinder über 16 Jahre
- Studiennachweis bei Studierenden
- Arbeits-/Ausbildungsvertrag
- Aktueller Rentenbescheid (Alters-, Knappschafts-, Witwen/Waisen-, Unfall-, Erwerbsminderungsrente auch von privaten und betrieblichen Rentenversicherungen)
- Lohnabrechnungen/Verdienstbescheinigungen (auch von Minijobs, Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten)
- SGB II-Bescheid, Übergansgeld etc.
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Einkommensteuerbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung)
- Zinseinkünfte
- Unterhaltsvorschussbescheid
- Nachweis über Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge der Unterhaltszahlungen)
- Kinderbetreuungskosten (OGS-Beiträge, Kindergartenbeiträge)
- Bescheid Elterngeld/Mutterschaftsgeld
- Bescheid ALG I
- Bescheid BAföG/BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
- Einkünfte Vermietung/Verpachtung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung
- Eigenheimzulage
- Kaufvertrag Eigenheim/Eigentumswohnung, ggf. Wohnflächenberechnung
- Bescheinigung Aufnahme von Fremdmitteln
- Kontoauszüge der letzten drei Mietzahlungen
- Abgabenbescheid der Stadt (Grundsteuer-Messbetrag)
- Nebenkostenabrechnung (Heiz- und Warmwasserkosten, Haushaltsenergie)
- Erklärung und Nachweise über Vermögen
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
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- Zinseinkünfte
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- Bescheid BAföG/BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
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Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“).
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- Lohnabrechnungen/Verdienstbescheinigungen (auch von Minijobs, Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten)
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- Zinseinkünfte
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Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“).
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Abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation werden zum Beispiel folgende Nachweise benötigt:
- Schwerbehindertenausweis
- Schulbescheinigung Kinder über 16 Jahre
- Studiennachweis bei Studierenden
- Arbeits-/Ausbildungsvertrag
- Aktueller Rentenbescheid (Alters-, Knappschafts-, Witwen/Waisen-, Unfall-, Erwerbsminderungsrente auch von privaten und betrieblichen Rentenversicherungen)
- Lohnabrechnungen/Verdienstbescheinigungen (auch von Minijobs, Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten)
- SGB II-Bescheid, Übergansgeld etc.
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Einkommensteuerbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung)
- Zinseinkünfte
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- Bescheid ALG I
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Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“).
Anträge können bei der Wohngeldstelle der Stadt Verl eingereicht werden. Ihre Ansprechpartnerinnen, die benötigten Formulare und viele weitere Infos finden Sie in unserem Formularservice sowie unten auf dieser Seite. Die Anträge können auch direkt am PC ausgefüllt werden.
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- Studiennachweis bei Studierenden
- Arbeits-/Ausbildungsvertrag
- Aktueller Rentenbescheid (Alters-, Knappschafts-, Witwen/Waisen-, Unfall-, Erwerbsminderungsrente auch von privaten und betrieblichen Rentenversicherungen)
- Lohnabrechnungen/Verdienstbescheinigungen (auch von Minijobs, Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten)
- SGB II-Bescheid, Übergansgeld etc.
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Einkommensteuerbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung)
- Zinseinkünfte
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- Bescheid BAföG/BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
- Einkünfte Vermietung/Verpachtung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung
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Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“).
Anträge können bei der Wohngeldstelle der Stadt Verl eingereicht werden. Ihre Ansprechpartnerinnen, die benötigten Formulare und viele weitere Infos finden Sie in unserem Formularservice sowie unten auf dieser Seite. Die Anträge können auch direkt am PC ausgefüllt werden.
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- Lohnabrechnungen/Verdienstbescheinigungen (auch von Minijobs, Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten)
- SGB II-Bescheid, Übergansgeld etc.
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Einkommensteuerbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung)
- Zinseinkünfte
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- Bescheid ALG I
- Bescheid BAföG/BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
- Einkünfte Vermietung/Verpachtung
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Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“).
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- Lohnabrechnungen/Verdienstbescheinigungen (auch von Minijobs, Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten)
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- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Einkommensteuerbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung)
- Zinseinkünfte
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- Bescheid Elterngeld/Mutterschaftsgeld
- Bescheid ALG I
- Bescheid BAföG/BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
- Einkünfte Vermietung/Verpachtung
- Mietvertrag
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- Kaufvertrag Eigenheim/Eigentumswohnung, ggf. Wohnflächenberechnung
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Wohngeld: Zuschüsse zur Miete oder selbst genutztem Wohneigentum
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“).
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Abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation werden zum Beispiel folgende Nachweise benötigt:
- Schwerbehindertenausweis
- Schulbescheinigung Kinder über 16 Jahre
- Studiennachweis bei Studierenden
- Arbeits-/Ausbildungsvertrag
- Aktueller Rentenbescheid (Alters-, Knappschafts-, Witwen/Waisen-, Unfall-, Erwerbsminderungsrente auch von privaten und betrieblichen Rentenversicherungen)
- Lohnabrechnungen/Verdienstbescheinigungen (auch von Minijobs, Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten)
- SGB II-Bescheid, Übergansgeld etc.
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Einkommensteuerbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung)
- Zinseinkünfte
- Unterhaltsvorschussbescheid
- Nachweis über Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge der Unterhaltszahlungen)
- Kinderbetreuungskosten (OGS-Beiträge, Kindergartenbeiträge)
- Bescheid Elterngeld/Mutterschaftsgeld
- Bescheid ALG I
- Bescheid BAföG/BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
- Einkünfte Vermietung/Verpachtung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung
- Eigenheimzulage
- Kaufvertrag Eigenheim/Eigentumswohnung, ggf. Wohnflächenberechnung
- Bescheinigung Aufnahme von Fremdmitteln
- Kontoauszüge der letzten drei Mietzahlungen
- Abgabenbescheid der Stadt (Grundsteuer-Messbetrag)
- Nebenkostenabrechnung (Heiz- und Warmwasserkosten, Haushaltsenergie)
- Erklärung und Nachweise über Vermögen
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Erklärung über die vorhandenen Einkünfte (Formular im Formularservice)
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ausschließlich in Kopie ein. Sollte dies nicht möglich sein, kennzeichnen Sie Ihre Original-Unterlagen bitte entsprechend, sodass wir sie Ihnen per Post zurücksenden können.
Am PC ausfüllbare Wohngeldformulare finden Sie hier:
- Mietzuschuss:
- Lastenzuschuss:
- Anlage Unterhalt:
- Anlage Untervermietung:
- Anlage Kapitaldienst und Bewirtschaftung - bei Lastenzuschuss:
- Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
- Wohngeldantrag Merkblatt (Mietzuschuss)
- Wohngeldantrag (Lastenzuschuss - Eigentum)
- Wohngeldantrag zum Lastenzuschuss Merkblatt (bei Eigentum)
- Wohngeldantrag - Anlage Vermieter
- Wohngeldantrag - Anlage Unterhalt
- Wohngeldantrag - Anlage Untervermietung
- Wohngeldantrag - Anlage bei mehr als 3 Personen im Haushalt
- Mietspiegel Stadt Verl
- Erklärung vorhandene Einkünfte
- Mietpreisbremse
- Datenschutzhinweise
- Anschrift
- 001Paderborner Str. 533415Verl
Nicole
Seggelmann
Verwaltung
Montag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag
8 bis 12.30 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.
- Nicole.Seggelmann@verl.de
Stefanie
Druffel
- Stefanie.Druffel@verl.de
Wohngeld
Wohngeld: Zuschüsse zur Miete oder selbst genutztem Wohneigentum
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“).
Anträge können bei der Wohngeldstelle der Stadt Verl eingereicht werden. Ihre Ansprechpartnerinnen, die benötigten Formulare und viele weitere Infos finden Sie in unserem Formularservice sowie unten auf dieser Seite. Die Anträge können auch direkt am PC ausgefüllt werden.
Über den Wohngeldrechner NRW(Onlinebeantragung) können Interessierte schnell und einfach prüfen, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Die Antragstellung kann auf Wunsch nach der Berechnung direkt über das Online-Tool erfolgen. Die erforderlichen Nachweise reichen Sie bitte per Post, E-Mail oder Fax bei der Stadt Verl ein, siehe Kontaktdaten unten.
Ihre Ansprechpartnerin berät Sie gern zu Ihren individuellen Möglichkeiten und dem weiteren Vorgehen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A bis D | Nicole Seggelmann |
E bis Z | Stefanie Becker |
Welche Unterlagen neben dem Antragsformular einzureichen sind, erfahren Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin oder in der folgenden Übersicht.
Abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation werden zum Beispiel folgende Nachweise benötigt:
- Schwerbehindertenausweis
- Schulbescheinigung Kinder über 16 Jahre
- Studiennachweis bei Studierenden
- Arbeits-/Ausbildungsvertrag
- Aktueller Rentenbescheid (Alters-, Knappschafts-, Witwen/Waisen-, Unfall-, Erwerbsminderungsrente auch von privaten und betrieblichen Rentenversicherungen)
- Lohnabrechnungen/Verdienstbescheinigungen (auch von Minijobs, Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten)
- SGB II-Bescheid, Übergansgeld etc.
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Einkommensteuerbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung)
- Zinseinkünfte
- Unterhaltsvorschussbescheid
- Nachweis über Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge der Unterhaltszahlungen)
- Kinderbetreuungskosten (OGS-Beiträge, Kindergartenbeiträge)
- Bescheid Elterngeld/Mutterschaftsgeld
- Bescheid ALG I
- Bescheid BAföG/BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
- Einkünfte Vermietung/Verpachtung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung
- Eigenheimzulage
- Kaufvertrag Eigenheim/Eigentumswohnung, ggf. Wohnflächenberechnung
- Bescheinigung Aufnahme von Fremdmitteln
- Kontoauszüge der letzten drei Mietzahlungen
- Abgabenbescheid der Stadt (Grundsteuer-Messbetrag)
- Nebenkostenabrechnung (Heiz- und Warmwasserkosten, Haushaltsenergie)
- Erklärung und Nachweise über Vermögen
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Erklärung über die vorhandenen Einkünfte (Formular im Formularservice)
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ausschließlich in Kopie ein. Sollte dies nicht möglich sein, kennzeichnen Sie Ihre Original-Unterlagen bitte entsprechend, sodass wir sie Ihnen per Post zurücksenden können.
Am PC ausfüllbare Wohngeldformulare finden Sie hier:
- Mietzuschuss:
- Lastenzuschuss:
- Anlage Unterhalt:
- Anlage Untervermietung:
- Anlage Kapitaldienst und Bewirtschaftung - bei Lastenzuschuss:
Formulare
- Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Antrag auf Mietzuschuss
- Wohngeldantrag Merkblatt (Mietzuschuss)
Merkblatt zum Wohngeldantrag
- Wohngeldantrag (Lastenzuschuss - Eigentum)
Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss bei Eigentum (Wohnhaus, Eigentumswohnung, etc.)
- Wohngeldantrag zum Lastenzuschuss Merkblatt (bei Eigentum)
Merkblatt zum Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss bei Eigentum.
- Wohngeldantrag - Anlage Vermieter
Angaben des/der Vermieters/in zum Wohnraum
- Wohngeldantrag - Anlage Unterhalt
Anlage zum Antrag auf Wohngeld
bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Wohngeldantrag - Anlage Untervermietung
Anlage zum Antrag auf Wohngeld
bei Untervermietung (Anträge auf Mietzuschuss)
oder bei Vermietung (nur bei Anträgen auf Lastenzuschuss)
- Wohngeldantrag - Anlage bei mehr als 3 Personen im Haushalt
Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 3 Personen
- Mietspiegel Stadt Verl
Mietspiegel 2022 für die Stadt Verl
- Erklärung vorhandene Einkünfte
Erklärung über vorhandene Einkünfte der Antragsstellerin/des Antragsstellers und aller im Haushalt lebenden Personen
- Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse - Fragen und Antworten zu den aktuellen Regelungen
Weitere Medien
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Nicole Seggelmann
Raum 224
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Mittwoch: | Geschlossen |
Donnerstag: | 08:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Stefanie Druffel
Raum 225
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 16:30 Uhr |
Dienstag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 16:30 Uhr |
Mittwoch: | Geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr |