Ihr Umzug in Verl
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Verl ist eine Ummeldung Ihrer Wohnadresse beim Bürgerservice innnerhalb einer Frist von zwei Wochen erforderlich.
- Ausweise/Pässe
- Wohnungsgeberbestätigung
- wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, muss auch der KFZ-Schein geändert werden
Wenn Sie eine Ummeldung für eine andere Person durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Vollmacht.
Ihr Umzug in Verl
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Verl ist eine Ummeldung Ihrer Wohnadresse beim Bürgerservice innnerhalb einer Frist von zwei Wochen erforderlich.
- Ausweise/Pässe
- Wohnungsgeberbestätigung
- wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, muss auch der KFZ-Schein geändert werden
Wenn Sie eine Ummeldung für eine andere Person durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Vollmacht.
Ihr Umzug in Verl
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Verl ist eine Ummeldung Ihrer Wohnadresse beim Bürgerservice innnerhalb einer Frist von zwei Wochen erforderlich.
- Ausweise/Pässe
- Wohnungsgeberbestätigung
- wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, muss auch der KFZ-Schein geändert werden
Wenn Sie eine Ummeldung für eine andere Person durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Vollmacht.
Ihr Umzug in Verl
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Verl ist eine Ummeldung Ihrer Wohnadresse beim Bürgerservice innnerhalb einer Frist von zwei Wochen erforderlich.
- Ausweise/Pässe
- Wohnungsgeberbestätigung
- wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, muss auch der KFZ-Schein geändert werden
Wenn Sie eine Ummeldung für eine andere Person durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Vollmacht.
- Anschrift
- 001Paderborner Str. 533415Verl
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Dienstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Mittwoch
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Donnerstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 18 Uhr
Freitag
8 bis 12.30 Uhr
Samstag
9.30 bis 12 Uhr
Sonntag
geschlossen
- Buergerservice@verl.de
Wohnsitzummeldung in der Stadt Verl bei Umzug
Ihr Umzug in Verl
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Verl ist eine Ummeldung Ihrer Wohnadresse beim Bürgerservice innnerhalb einer Frist von zwei Wochen erforderlich.
Was muss ich mitbringen?
- Ausweise/Pässe
- Wohnungsgeberbestätigung
- wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, muss auch der KFZ-Schein geändert werden
Wenn Sie eine Ummeldung für eine andere Person durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Vollmacht.
Formulare
- Wohnungsgeberbescheinigung
Neuerungen bei An- und Abmeldungen - ab dem 01.11.2015
- Merkblatt Wohnungsgeberbescheinigung
Informationen zur neuen Wohnungsgeberbescheinigung ab dem 01.11.2015
- Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
- Einverständiserklärung zur Anmeldung Minderjähriger
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Bürgerservice
Raum Foyer
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag | |
---|---|
Montag: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr |
Dienstag: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr |
Mittwoch: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr |
Donnerstag: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 18 Uhr |
Freitag: | 8 bis 12.30 Uhr |
Samstag: | 9.30 bis 12 Uhr |
Sonntag: | geschlossen |