Auskunft aus dem Melderegister nach § 44 Bundesmeldegesetz
Im Falle eines schriftlich begründeten Interesses darf das Einwohnermeldeamt Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Jede Auskunftsanfrage wird archiviert und im Melderegister gespeichert.
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister kann auch online über unser Service-Portal erfolgen (s. Formulare und Downloads | im Service-Portal unter Allgemeine Services & Anfragen).
Personalausweis oder Pass
11,00 Euro