Ausstellen von Urkunden | Gebühren

Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden werden entsprechend dem Landesgebührengesetz NRW (GebG NRW) folgende Gebühren erhoben:

Geburtsurkunde 10,00 Euro
Ablichtung des Geburtenbuches/Ausdruck Geburtsregister 10,00 Euro
Eheurkunde 10,00 Euro
Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00 Euro
Sterbeurkunde 10,00 Euro

Urkunden, die aus elektronischen Registern erstellt werden, sind in gleicher Weise gebührenpflichtig.
 
Für die zweite und jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt werden und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, wird nur noch die Hälfte der o. g. Gebühren fällig.

Für Zwecke der Sozialversicherung (Rente u. ä.) sind die Urkunden gebührenfrei. Die Urkunden werden dann mit einem entsprechenden Hinweis versehen. 

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Frank Jeltsch
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Frank.Jeltsch@​verl.de
Manuela Köster
Raum: 1
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