eID-Karte
Elektronischer Identitätsnachweis Identitätsnachweis
Was ist eine eID-Karte?
- „eID-Karte" ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".
- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
- Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter der Person.
- Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 16 Jahre.
Wofür benötige ich ein eID-Karte?
Die eID-Karte richtet sich an Personen, die keinen Personalausweis erhalten können. Mit ihrer Hilfe können diese die Funktionen des elektronischen Identitätsnachweises dennoch nutzen.
Wer kann die eID-Karte beantragen?
Die eID-Karte kann für Staatsangehörige der folgenden Länder ausgestellt werden:
- B Belgien, Bulgarien
- D Dänemark
- E Estland
- F Finnland, Frankreich
- G Griechenland
- N Niederlande, Norwegen
- I Island, Italien, Irland
- K Kroatien
- L Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
- M Malta
- O Österreich
- P Polen, Portugal
- R Rumänien
- S Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien
- T Tschechien
- U Ungarn
- Z Zypern
Wer kann die eID-Karte nicht beantragen?
Staatsangehörige der folgenden Länder können die eID-Karte nicht beantragen:
- Großbritannien
- Türkei
- Schweiz
- Deutschland
(Die eID-Funktion ist im Personalausweis bereits integriert. Deutsche Staatsbürger, die nur einen Reisepass besitzen, müssen für die Nutzung dieser Funktion einen Personalausweis beantragen.)
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
- Ihr ausländischer Pass oder Ausweis
https://www.verl.de/service/anliegen-von-a-bis-z/eid-karte.html
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Elektronischer Identitätsnachweis Identitätsnachweis
Was ist eine eID-Karte?
- „eID-Karte" ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".
- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
- Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter der Person.
- Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 16 Jahre.
Wofür benötige ich ein eID-Karte?
Die eID-Karte richtet sich an Personen, die keinen Personalausweis erhalten können. Mit ihrer Hilfe können diese die Funktionen des elektronischen Identitätsnachweises dennoch nutzen.
Wer kann die eID-Karte beantragen?
Die eID-Karte kann für Staatsangehörige der folgenden Länder ausgestellt werden:
- B Belgien, Bulgarien
- D Dänemark
- E Estland
- F Finnland, Frankreich
- G Griechenland
- N Niederlande, Norwegen
- I Island, Italien, Irland
- K Kroatien
- L Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
- M Malta
- O Österreich
- P Polen, Portugal
- R Rumänien
- S Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien
- T Tschechien
- U Ungarn
- Z Zypern
Wer kann die eID-Karte nicht beantragen?
Staatsangehörige der folgenden Länder können die eID-Karte nicht beantragen:
- Großbritannien
- Türkei
- Schweiz
- Deutschland
(Die eID-Funktion ist im Personalausweis bereits integriert. Deutsche Staatsbürger, die nur einen Reisepass besitzen, müssen für die Nutzung dieser Funktion einen Personalausweis beantragen.)
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
- Ihr ausländischer Pass oder Ausweis
https://www.verl.de/service/anliegen-von-a-bis-z/eid-karte.html
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Was ist eine eID-Karte?
- „eID-Karte" ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".
- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
- Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter der Person.
- Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 16 Jahre.
Wofür benötige ich ein eID-Karte?
Die eID-Karte richtet sich an Personen, die keinen Personalausweis erhalten können. Mit ihrer Hilfe können diese die Funktionen des elektronischen Identitätsnachweises dennoch nutzen.
Wer kann die eID-Karte beantragen?
Die eID-Karte kann für Staatsangehörige der folgenden Länder ausgestellt werden:
- B Belgien, Bulgarien
- D Dänemark
- E Estland
- F Finnland, Frankreich
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- I Island, Italien, Irland
- K Kroatien
- L Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
- M Malta
- O Österreich
- P Polen, Portugal
- R Rumänien
- S Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien
- T Tschechien
- U Ungarn
- Z Zypern
Wer kann die eID-Karte nicht beantragen?
Staatsangehörige der folgenden Länder können die eID-Karte nicht beantragen:
- Großbritannien
- Türkei
- Schweiz
- Deutschland
(Die eID-Funktion ist im Personalausweis bereits integriert. Deutsche Staatsbürger, die nur einen Reisepass besitzen, müssen für die Nutzung dieser Funktion einen Personalausweis beantragen.)
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
- Ihr ausländischer Pass oder Ausweis
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Elektronischer Identitätsnachweis Identitätsnachweis
Was ist eine eID-Karte?
- „eID-Karte" ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".
- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
- Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter der Person.
- Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 16 Jahre.
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Die eID-Karte richtet sich an Personen, die keinen Personalausweis erhalten können. Mit ihrer Hilfe können diese die Funktionen des elektronischen Identitätsnachweises dennoch nutzen.
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- D Dänemark
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- I Island, Italien, Irland
- K Kroatien
- L Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
- M Malta
- O Österreich
- P Polen, Portugal
- R Rumänien
- S Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien
- T Tschechien
- U Ungarn
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- Schweiz
- Deutschland
(Die eID-Funktion ist im Personalausweis bereits integriert. Deutsche Staatsbürger, die nur einen Reisepass besitzen, müssen für die Nutzung dieser Funktion einen Personalausweis beantragen.)
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
- Ihr ausländischer Pass oder Ausweis
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- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
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§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
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- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
- Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter der Person.
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- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
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Wer kann die eID-Karte beantragen?
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- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
- Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter der Person.
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§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
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§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
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- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
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Wer kann die eID-Karte beantragen?
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§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
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Was ist eine eID-Karte?
- „eID-Karte" ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".
- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
- Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter der Person.
- Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 16 Jahre.
Wofür benötige ich ein eID-Karte?
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§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
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- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
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- Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 16 Jahre.
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Die eID-Karte richtet sich an Personen, die keinen Personalausweis erhalten können. Mit ihrer Hilfe können diese die Funktionen des elektronischen Identitätsnachweises dennoch nutzen.
Wer kann die eID-Karte beantragen?
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§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
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- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
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Wer kann die eID-Karte beantragen?
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§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
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Elektronischer Identitätsnachweis Identitätsnachweis
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Wer kann die eID-Karte beantragen?
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§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
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Staatsangehörige der folgenden Länder können die eID-Karte nicht beantragen:
- Großbritannien
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§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
- Ihr ausländischer Pass oder Ausweis
https://www.verl.de/service/anliegen-von-a-bis-z/eid-karte.html
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Elektronischer Identitätsnachweis Identitätsnachweis
Was ist eine eID-Karte?
- „eID-Karte" ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".
- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
- Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter der Person.
- Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 16 Jahre.
Wofür benötige ich ein eID-Karte?
Die eID-Karte richtet sich an Personen, die keinen Personalausweis erhalten können. Mit ihrer Hilfe können diese die Funktionen des elektronischen Identitätsnachweises dennoch nutzen.
Wer kann die eID-Karte beantragen?
Die eID-Karte kann für Staatsangehörige der folgenden Länder ausgestellt werden:
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- Z Zypern
Wer kann die eID-Karte nicht beantragen?
Staatsangehörige der folgenden Länder können die eID-Karte nicht beantragen:
- Großbritannien
- Türkei
- Schweiz
- Deutschland
(Die eID-Funktion ist im Personalausweis bereits integriert. Deutsche Staatsbürger, die nur einen Reisepass besitzen, müssen für die Nutzung dieser Funktion einen Personalausweis beantragen.)
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
- Ihr ausländischer Pass oder Ausweis
https://www.verl.de/service/anliegen-von-a-bis-z/eid-karte.html
eID-Karte
Elektronischer Identitätsnachweis Identitätsnachweis
Was ist eine eID-Karte?
- „eID-Karte" ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".
- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
- Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter der Person.
- Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 16 Jahre.
Wofür benötige ich ein eID-Karte?
Die eID-Karte richtet sich an Personen, die keinen Personalausweis erhalten können. Mit ihrer Hilfe können diese die Funktionen des elektronischen Identitätsnachweises dennoch nutzen.
Wer kann die eID-Karte beantragen?
Die eID-Karte kann für Staatsangehörige der folgenden Länder ausgestellt werden:
- B Belgien, Bulgarien
- D Dänemark
- E Estland
- F Finnland, Frankreich
- G Griechenland
- N Niederlande, Norwegen
- I Island, Italien, Irland
- K Kroatien
- L Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
- M Malta
- O Österreich
- P Polen, Portugal
- R Rumänien
- S Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien
- T Tschechien
- U Ungarn
- Z Zypern
Wer kann die eID-Karte nicht beantragen?
Staatsangehörige der folgenden Länder können die eID-Karte nicht beantragen:
- Großbritannien
- Türkei
- Schweiz
- Deutschland
(Die eID-Funktion ist im Personalausweis bereits integriert. Deutsche Staatsbürger, die nur einen Reisepass besitzen, müssen für die Nutzung dieser Funktion einen Personalausweis beantragen.)
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
- Ihr ausländischer Pass oder Ausweis
https://www.verl.de/service/anliegen-von-a-bis-z/eid-karte.html
eID-Karte
Elektronischer Identitätsnachweis Identitätsnachweis
Was ist eine eID-Karte?
- „eID-Karte" ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".
- Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.
- Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter der Person.
- Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 16 Jahre.
Wofür benötige ich ein eID-Karte?
Die eID-Karte richtet sich an Personen, die keinen Personalausweis erhalten können. Mit ihrer Hilfe können diese die Funktionen des elektronischen Identitätsnachweises dennoch nutzen.
Wer kann die eID-Karte beantragen?
Die eID-Karte kann für Staatsangehörige der folgenden Länder ausgestellt werden:
- B Belgien, Bulgarien
- D Dänemark
- E Estland
- F Finnland, Frankreich
- G Griechenland
- N Niederlande, Norwegen
- I Island, Italien, Irland
- K Kroatien
- L Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
- M Malta
- O Österreich
- P Polen, Portugal
- R Rumänien
- S Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien
- T Tschechien
- U Ungarn
- Z Zypern
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