Führerschein
Im Bürgerservice stehen wir Ihnen gern mit verschiedenen Leistungen rund um den Führerschein zur Verfügung. Dazu zählen
- die Beantragung des EU-Kartenführerscheins
- Verlängerungen der alten Klasse 2, jetzt C und CE, für rein private Zwecke
Inhaberinnen und Inhaber der Klasse T (Trecker bis 60 km/h) müssen für die Fortschreibung eine Bescheinigung eines Landwirtes, für den sie die Klasse T benötigen, vorlegen. Diese Bescheinigung muss zwingend die BG-Nummer des landwirtschaftlichen Betriebs aufweisen.
Inhaberinnen und Inhaber der Fahrerlaubnis der alten Klasse 2, jetzt C und CE, die als Berufskraftfahrerinnen und -fahrer tätig sind, müssen sich für die Führerscheinumschreibung direkt an die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh wenden.
Internationale Führerscheine können nur beim Straßenverkehrsamt in Gütersloh beantragt werden. Dazu müssen der EU-Kartenführerschein, ein Lichtbild und der Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung vorgelegt werden. Sollte die Antragstellerin bzw. der Antragsteller noch nicht im Besitz eines neuen EU-Kartenführerscheins sein, muss vor der Ausstellung des internationalen Führerscheins zunächst die Umstellung des bisherigen Führerscheins beantragt werden. Dies ist jedoch auch direkt vor Ort in Gütersloh möglich.
Gebühren: 15,00 Euro
- alter Führerschein
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aktuelles biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm)
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persönliche Beantragung
Tipp:
Ihr Foto können Sie bequem mit dem Fototerminal im Rathaus erfassen.
So funktioniert die Nutzung des Fototerminals:
- bitte erfassen Sie erst Ihre Daten und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze
- der Einzug der Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür fälligen Kosten
Gebühren: | |
EU-Kartenführerschein | 30,30 Euro |
Führerscheinverlängerung | 43,90 Euro |
EU-Kartenführerschein bei Verlust des alten Dokumentes | 46,30 Euro |
ca. 3-4 Wochen