Kinderreisepass
Der Kinderreisepass kann für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal 12 Monate.
Sollte sich Ihr Kind vor Ablauf der Gültigkeit so sehr verändert haben, dass es auf dem bisherigen Bild nicht mehr erkennbar ist, so kann auch vor Ablauf der Gültigkeit ein neues Bild eingefügt werden. Dies gilt ebenfalls als Verlängerung.
Bei der Verlängerung ab einem Alter von 10 Jahren ist die Anwesenheit des Kindes selbst erforderlich, da im Pass ein Unterschriftenfeld vorgesehen ist.
Wichtig: Die Einreise in die USA ist nur mit einem ePass möglich.
Bereits abgelaufene Kinderreisepässe können nicht mehr verlängert werden. Eine Neuaustellung ist jedoch möglich.
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen Sie:
- die Geburtsurkunde
- ggf. das alte Ausweisdokument zur Entwertung
- ein biometrisches Passbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand), siehe Fotomustertafel (unten)
- Angabe von Körpergröße und Augenfarbe des Kindes
- ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss das Kind den Antrag selbst unterschreiben, deshalb ist die persönliche Anwesenheit des Kindes erforderlich (unter 10 Jahren ist die Anwesenheit des Kindes bei der Antragstellung nicht erforderlich).
- Einverständniserklärung (siehe unten) sowie die Ausweise/Pässe aller sorgeberechtigten Personen
- die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei der Antragstellung zwingend erforderlich
Bei unterschiedlichen Familienformen ist weiterhin Folgendes vorzulegen:
- Die elterliche Sorge wird gemeinsam ausgeübt: Beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben.
- Die Ehe ist geschieden: Der allein Sorgeberechtigte muss den Antrag unterschreiben. Der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss ist vorzulegen.
- Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet: Hat die Mutter allein das Sorgerecht für das Kind, so hat sie eine Negativbescheinigung vom Jugendamt des Geburtsortes des Kindes vorzulegen.
- Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet und haben eine gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben: Beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben. Die Sorgeerklärung ist vorzulegen.
- Ein Betreuer ist zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes berechtigt: Der Betreuer hat den Antrag zu unterschreiben. Die Betreuungsurkunde ist vorzulegen.
Die oben erwähnten Unterlagen müssen für die Verlängerung im selben Umfang wie für die Neuausstellung vorliegen!
Gebühren | |
Erst-und Neuausstellung | 13,00 Euro |
Verlängerung | 6,00 Euro |
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt bzw. verlängert
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, welches Einreisedokument für das jeweilige Einreiseland anerkannt wird (beispielsweise ist die Einreise in die USA nur mit einem ePass möglich): https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise